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K 11

BAföG-Anerkennung der Ausbildungsgänge der Künstlerischen Privatschulen

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Private künstlerische Berufsfachschulen können ihre Ausbildungsgänge als gleichwertig gemäß §2 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkennen lassen. Dies ermöglicht den Auszubildenden, ihre Ausbildung mithilfe von Schüler-BAföG zu finanzieren.
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Beschreibung der Leistung

Die Kultur- und Kreativmetropole Hamburg ist Standort vieler künstlerischer Privatschulen. Als berufliche Ausbildungsorte bieten sie dem kreativen Nachwuchs vielfältige künstlerische Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten. Sie bilden den künstlerischen Nachwuchs in praktischen Ausbildungsgängen, wie Schauspiel, Tanz, Gesang, Musik, Text, Grafik-, Mode- und Gamedesign, aus. Am Ende der Ausbildung steht ein berufsqualifizierender Abschluss.
Private künstlerische Berufsfachschulen können ihre Ausbildungsgänge als gleichwertig gemäß § 2 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) anerkennen lassen. Eine erfolgreiche Anerkennung ermöglicht den Auszubildenden, ihre Ausbildung mithilfe von Schüler-BAföG zu finanzieren. Darüber hinaus sichert sie die Gleichwertigkeit der Ausbildungsgänge mit denen staatlicher Berufsfachschulen. Eine Anerkennung der Gleichwertigkeit muss für jeden Ausbildungsgang einzeln erfolgen.
Die Behörde für Kultur und Medien ist für die Anerkennung der Gleichwertigkeit von Ausbildungsgängen und für die Aufsicht der künstlerischen Privatschulen zuständig.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Die Antragstellenden sind  bei der Behörde für Kultur und Medien angezeigte Künstlerische Privatschulen, die nach dem Hamburgischen Gesetz für Schulen in freier Trägerschaft als Ergänzungsschulen geführt werden und zu einem berufsqualifizierenden Abschluss führen.
  • Die BAföG-Anerkennung kann erst 6 Monate nach Betriebsstart der Schule erfolgen.

Benötigte Unterlagen

Der Antrag muss neben den notwendigen allgemeinen Angaben (Name und Anschrift der Antragstellerin / des Antragstellers) insbesondere die folgenden Angaben enthalten:
 
Angaben zu
 
FORMALER ABLAUF DER AUSBILDUNG
 
-          Beständigkeit des Ausbildungsangebots
-          Termine des Ausbildungsbeginns
-          Dauer der Ausbildung
-          Gliederung der Ausbildung in Ausbildungsabschnitte
-          Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen (u.a. gibt es eine Aufnahmeprüfung?)
-          Angaben über Leistungsbewertung und Leistungskontrolle
-          Ggf Angaben über Versetzung/Aufrücken in den nächsthöheren Ausbildungsabschnitt
-          Durchführung eines Abschlussverfahrens
-          Art und Inhalt des Abschlussverfahrens (Prüfungsordnung)
 
AUSBILDUNGSINHALTE
 
-          Curriculum über die gesamte Ausbildung
-          Avisierter Berufsabschluss
-          Gesamtstundenzahl der einzelnen Fächer bezogen auf den Ausbildungszeitraum und deren Verteilung über die Semester.
-          eine Stundentafel aus der die Wochenstundenzahl und die Verteilung der Fächer auf die Semester hervor geht.
 
SCHÜLER:INNEN
 
-          Angaben über angestrebte Schüler:innenzahl insgesamt
-          Angaben über angestrebte Schüler:innenzahl pro Jahrgang
-          Angabe über angestrebte Schüler:innenzahl pro Fach/Klasse
 
DOZENT:INNEN
 
-          Auflistung der Lehrenden (mit Fächerzuschreibung)
-          Anzahl der festangestellten und freiberuflichen Lehrkräfte
-          Qualifikationsnachweise der Dozent:innen (CV + Zeugnis)


RÄUMLICHKEITEN
-          Nachweis über die Geeignetheit der Räumlichkeiten
-          Ausstattung mit Lehr- und Lernmitteln
 

Fristen

keine

Verfahrensablauf

BAföG-Anerkennung der Ausbildungsgänge der Künstlerischen Privatschulen

  • Formloser Antrag
  • Übermittlung von folgenden Informationen:

1.     Formaler Ablauf der Ausbildung
 
2.     Ausbildungsinhalte
 
3.     Schüler/innen
 
4.     Dozent/innen

5.     Räumlichkeiten
 

Dauer

Circa 8 Wochen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Anerkennung der einzelnen Ausbildungsgänge als gleichwertig gemäß § 2 Abs. 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz.

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Suchwörter: Künstlerische Privatschulen, Kreativschulen, Ergänzungsschulen, Schulen in freier Trägerschaft

Letzte Aktualisierung: 12.10.2024