Handelskammer Hamburg, Service Center

Versicherungsberaterin und Versicherungsberater Erlaubnis beantragen

Sie möchten als Versicherungsberater tätig werden ? Dann benötigen Sie dafür eine Erlaubnis von der IHK.

Beschreibung der Leistung

Versicherungsberaterin oder Versicherungsberater sind Sie, wenn Sie gewerbsmäßig Kunden zu Versicherungen beraten, ohne von einem Versicherungsunternehmen eine Provision zu erhalten oder von diesem in einer anderer Weise abhängig sind.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die genauen Voraussetzungen finden Sie im Online-Angebot der zuständigen IHK.

Benötigte Unterlagen

Sie erfragen alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen IHK.

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis schriftlich und per Mail beantragen.

  • Sie laden das Antragsformular bei der zuständigen IHK herunter.
  • Sie füllen das Antragsformular aus.
  • Sie senden den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie erhalten die Erlaubnis und werden, wenn Sie dies mit beantragt haben, in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
  • In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.

Dauer

Die Bearbeitung kann bis zu mehreren Wochen dauern.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe erfahren Sie von der IHK.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

Rechtsgrundlage

§ 34d der Gewerbeordnung (GewO) 

https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html

Adresse und Kontakt

Handelskammer Hamburg, Service Center

Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).

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Suchwörter: Erlaubnis nach §34d/e GewO Registrierung Versicherungsvermittlerregister (VVR)

Letzte Aktualisierung: 14.01.2026