Hamburg.deHamburg ServiceErlaubnis zur Tätigkeit als...Handelskammer Hamburg

Handelskammer Hamburg

Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler beantragen

  •  
Möchten Sie als selbstständiger Versicherungsvermittler arbeiten, brauchen Sie dazu eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK).
  •  

Beschreibung der Leistung

Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie als:

  • Versicherungsvertreter oder
  • Versicherungsmakler tätig sind.

Dafür brauchen Sie eine Erlaubnis Ihrer örtlich zuständigen IHK. Neben der Einholung der Erlaubnis müssen Sie sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Mit dem Antrag auf Erlaubnis können Sie gleichzeitig einen Antrag auf Eintragung in das Vermittlerregister stellen.
Als Versicherungsvertreter:

  • vermitteln Sie für einen oder mehrere Versicherer gewerbsmäßig Versicherungsverträge und
  • als dessen Sachverwalter, stehen Sie auf Grundlage eines Vertretervertrages auf der Seite des Versicherungsunternehmens.

Als Versicherungsmakler:

  • vermitteln Sie selbstständig Versicherungsverträge im Auftrag der Kunden und
  • stehen als dessen Interessenwahrer auf der Seite des Kunden.

Besonderheiten für Versicherungsvermittler mit Hauptniederlassung in einem anderen EU/EWR-Staat:
Wenn Sie als Versicherungsvermittler in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) oder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) eine Niederlassung haben, müssen Sie sich in diesem Land registrieren lassen. Sie benötigen in Deutschland weder eine Erlaubnis noch können Sie sich in das deutsche Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die für den Gewerbebetrieb notwendige Zuverlässigkeit. Als zuverlässig gelten Sie in der Regel nicht, wenn Sie in den letzten 5 Jahren wegen einer der folgenden Verstöße rechtskräftig verurteilt wurden:
    • Verbrechen
    • Diebstahl
    • Unterschlagung
    • Erpressung
    • Betrug
    • Untreue
    • Geldwäsche
    • Urkundenfälschung
    • Hehlerei
    • Wucher
    • Insolvenzstraftaten
  • Sie leben in geordneten Vermögensverhältnissen. Diese Voraussetzung erfüllen Sie nicht, wenn:
    • über Ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder
    • mangels Masse abgewiesen wurde oder
    • Sie im Schuldnerverzeichnis eingetragen sind.
  • Sie besitzen die erforderliche Sachkunde. Nachweis der erforderlichen Sachkunde ist möglich durch:
    • eine Sachkundeprüfung vor der IHK oder
    • durch gleichgestellte Ausbildungsabschlüsse und möglicherweise entsprechende Berufserfahrung.  Die gleichgestellten Ausbildungsabschlüsse  finden Sie in der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung.
  • Sie haben eine Berufshaftpflichtversicherung mit den jeweils geltenden Versicherungssummen abgeschlossen.

Benötigte Unterlagen

  • Erlaubnisantrag
  • für den Nachweis zur unternehmerischen Rechtsform:
    • bei Unternehmenssitz in Deutschland:
      • Auszug aus dem Handelsregister oder dem Partnerschaftsregister, bei in einem Register eingetragenen Unternehmen, ansonsten
      • eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages
  • für den Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Führungszeugnis (Belegart O) und
      • Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde
    • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre persönliche Zuverlässigkeit nachweisen
  • für den Nachweis über geordnete Vermögensverhältnisse:
    • bei Wohnsitz in Deutschland:
      • Bescheinigung des Finanzamtes in Steuersachen
    • bei Wohnsitz im Ausland: Entsprechende Dokumente aus Ihrem Heimatland, die Ihre geordneten Vermögensverhältnisse nachweisen
  • Sachkundenachweis über vorhandene notwendige Kenntnisse und rechtliche Vorschriften des Versicherungsgewerbes
  • Nachweis eines Versicherungsunternehmens über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung für das Versicherungsgewerbe

Bei juristischen Personen müssen Sie das Antragsformular lediglich für die juristische Person selbst ausfüllen. Alle personenbezogenen Unterlagen müssen Sie für alle zur Geschäftsführung berechtigten Personen einreichen. Für die juristische Person benötigen Sie außerdem einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde.Personengesellschaften sind als solche nicht erlaubnisfähig. Daher benötigt jeder geschäftsführende Gesellschafter die Erlaubnis. Für jede dieser Personen müssen Sie ein ausgefülltes Antragsformular und sämtliche persönliche Unterlagen einreichen.
Achtung: Zur Überprüfung der persönlichen Zuverlässigkeit kann Ihre IHK weitere Dokumente anfordern. Manche der vorgelegten Dokumente dürfen zum Zeitpunkt der Entscheidung (nicht nur bei der Einreichung) eine Verfallsfrist nicht überschreiten. Erkundigen Sie sich diesbezüglich bei Ihrer IHK.

Zu Beachten

Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde, die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister zur Vorlage bei einer Behörde, die Bescheinigung in Steuersachenund der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung dürfen zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht älter als 3 Monate sein. Antrag und erforderliche Anlagen siehe auch Dok. Nr. 4088650 unter https://www.hk24.de/.
Zusendung per E-Mail auch möglich.

Fristen

Fristtyp: Antragsfrist

Dauer (bei fester Zeit): 3 Monate

Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist): Sie dürfen die Tätigkeit erst aufnehmen, wenn die Erlaubnis erteilt wurde.

Verfahrensablauf

Die Erlaubnis zur Tätigkeit als Versicherungsvermittler können Sie schriftlich beantragen:

  • Laden Sie auf der Internetseite Ihrer örtlich zuständigen IHK das Antragsformular herunter. Füllen Sie dieses vollständig aus.
  • Senden Sie es anschließend mit den erforderlichen Unterlagen an Ihre zuständige IHK.
  • Sobald Sie alle Angaben gemacht haben und die Unterlagen vollständig vorliegen, entscheidet die IHK über Ihren Antrag.
  • Nach positiver Prüfung erhalten Sie die Erlaubnis und werden gegebenenfalls in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.
  • Die erteilte Erlaubnis gilt unbefristet. Sie endet erst, wenn Sie darauf verzichten. Unter bestimmten Voraussetzungen kann die IHK die Erlaubnis widerrufen oder zurücknehmen und Sie aus dem Vermittlerregister löschen lassen.

Hinweis: In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.

Dauer

Je nach IHK unterschiedlich, in Hamburg liegt die Bearbeitungszeit bei ca. 6 bis 8 Wochen.

Gebühren


  • Die Gebühren für die Erlaubnisverfahren für Versicherungsvermittler und die Registrierung im Versicherungsvermittlerregister sind je nach IHK unterschiedlich.


Hinweis: Auch bei der Anforderung von Unterlagen, die Sie während des Verfahrens vorlegen müssen, können Kosten entstehen.

Die Gebühr für das Erlaubnisverfahren beträgt bei der Handelskammer Hamburg derzeit 250,00 bis 320,00 € (Stand: Anfang 2022).

Rechtsbehelf

Widerspruch und Verwaltungsgerichtsweg.

 

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: § 34d Absatz 1 Gewerbeordnung (GewO)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Versicherungsvermittler IHK Versicherung Versicherungsmakler Versicherungsvertreter Gewerbeordnung GewO Industrie- und Handelskammer Versicherungsberater Versicherungsvermittlerregister Versicherungsvertrag Versicherungsvermittlung § 34d

Letzte Aktualisierung: 11.10.2024