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Befreiung von der Erlaubnispflicht als Versicherungsvermittlerin oder Versicherungsvermittler beantragen

Sie möchten Versicherungen nur ergänzend zu Waren oder Dienstleistungen vermitteln? Dann können Sie bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer (IHK) eine Befreiung von der Erlaubnispflicht beantragen. Mehr erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Grundsätzlich brauchen Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder Vermittler eine Erlaubnis. Als sogenannter produktakzessorischer Versicherungsvermittler können Sie sich allerdings von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Hierfür müssen Sie bei Ihrer örtlichen IHK einen Antrag stellen.



Produktakzessorische Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie neben Ihrer Haupttätigkeit Versicherungen vermitteln, die das Produkt ergänzen. Das bedeutet, dass das Risiko, für welches Sie eine Versicherung vermitteln, sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben muss.


Beispiel für solche produktergänzenden Versicherungsvermittlungen:

  • Die Vermittlung einer Kfz-Versicherung im Zusammenhang mit einem Autoverkauf.
  • Die Vermittlung einer Lebensversicherung als Sicherheit bei Abschluss eines Darlehensvertrages.
  • Die Vermittlung einer Transportversicherung im Zusammenhang mit Lieferleistungen.

Sie müssen sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Sie können den Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Ihre Erlaubnis zum Vermitteln von Versicherungen stellen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie vermitteln die Versicherungen nur als Ergänzung zu anderen Produkten oder Dienstleistungen
  • Die genauen Voraussetzungen finden Sie im Online-Angebot der zuständigen IHK.

Benötigte Unterlagen

Sie erfragen alle erforderlichen Unterlagen bei Ihrer zuständigen IHK und deren Internetauftritt.

Zu Beachten

Keine.

Fristen

Keine.

Verfahrensablauf

Sie können die Erlaubnis schriftlich und per Mail beantragen.

  • Sie laden das Antragsformular bei der zuständigen IHK herunter.
  • Sie füllen das Antragsformular aus.
  • Sie senden den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Ihre Unterlagen werden geprüft.
  • Sie erhalten die Erlaubnis und werden, wenn Sie dies mit beantragt haben, in das Versicherungsvermittlerregister eingetragen.

In der Regel bietet Ihre örtlich zuständige IHK auch ein Onlineverfahren an.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer kann bis zu mehreren Wochen dauern.

Gebühren

Es fallen Kosten an. Die genaue Höhe erfahren Sie von der IHK.

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Verwaltungsgerichtsweg

Rechtsgrundlage

Bezeichnung: § 34d Absatz 6 Gewerbeordnung (GewO)

URL: https://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__34d.html

Adresse und Kontakt

Handelskammer Hamburg, Service Center

Mo-Do 9-16, Fr 10-15 Uhr (telefonisch: Mo-Fr 9-14 Uhr).

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Letzte Aktualisierung: 14.11.2025