Beschreibung der Leistung
Grundsätzlich brauchen Sie als selbstständige Versicherungsvermittlerin oder Vermittler eine Erlaubnis. Als sogenannter produktakzessorischer Versicherungsvermittler können Sie sich allerdings von der Erlaubnispflicht befreien lassen. Hierfür müssen Sie bei Ihrer örtlichen IHK einen Antrag stellen.
Produktakzessorische Versicherungsvermittler sind Sie, wenn Sie neben Ihrer Haupttätigkeit Versicherungen vermitteln, die das Produkt ergänzen. Das bedeutet, dass das Risiko, für welches Sie eine Versicherung vermitteln, sich direkt aus der Ware oder Dienstleistung ergeben muss.
Beispiel für solche produktergänzenden Versicherungsvermittlungen:
- Die Vermittlung einer Kfz-Versicherung im Zusammenhang mit einem Autoverkauf.
- Die Vermittlung einer Lebensversicherung als Sicherheit bei Abschluss eines Darlehensvertrages.
- Die Vermittlung einer Transportversicherung im Zusammenhang mit Lieferleistungen.
Sie müssen sich auch ins Versicherungsvermittlerregister eintragen lassen. Sie können den Antrag gleichzeitig mit dem Antrag auf Ihre Erlaubnis zum Vermitteln von Versicherungen stellen.