Beschreibung der Leistung
Der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (u.a. auch bei einer temporären Haltverbotszone bei Umzügen oder Baumaßnahmen) wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. In Hamburg ist dies das jeweils örtlich zuständige Polizeikommissariat bzw. Wasserschutzpolizeikommissariat. Hier wird entschieden, wo und welche Zeichen/Schilder anzubringen bzw. zu entfernen sind. Ausnahme sind Straßennamensschilder. Bei diesen Schildern wird nur über den Ort der Anbringung entschieden.