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Verkehrszeichen, Anordnung des Auf- und Abbaus

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Beschreibung der Leistung

Der Auf- und Abbau von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen (u.a. auch bei einer temporären Haltverbotszone bei Umzügen oder Baumaßnahmen) wird von der Straßenverkehrsbehörde angeordnet. In Hamburg ist dies das jeweils örtlich zuständige Polizeikommissariat bzw. Wasserschutzpolizeikommissariat. Hier wird entschieden, wo und welche Zeichen/Schilder anzubringen bzw. zu entfernen sind. Ausnahme sind Straßennamensschilder. Bei diesen Schildern wird nur über den Ort der Anbringung entschieden.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Verkehrszeichen für die Einrichtung temporärer Halteverbotszonen bei Umzügen oder Baumaßnahmen siehe Link - Parkplatzabsperrung für Umzug -.

Für die Wartung der Verkehrsschilder und für die Durchführung des Auf- und Abbaus sind die Bezirksämter zuständig (siehe Link).

Gebühren

Diese Dienstleistung ist gebührenfrei.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 07.12.2024