Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit
Die Ausweispflicht gilt für Sie, wenn Sie zusätzlich
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- in Deutschland gemeldet sind
- keinen gültigen Reisepass besitzen
Wenn Sie das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
- Eine sorgeberechtigte Person nimmt die Antragstellung gemeinsam mit Ihnen vor. Bei geteiltem Sorgerecht muss die sorgeberechtigte Person anwesend sein, bei der Sie sich vorwiegend aufhalten.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie legen einen wichtigen Grund dar, warum Sie den Personalausweis nicht bei der an Ihrem Hauptwohnsitz zuständigen Behörde beantragen.
- Die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständige Stelle stimmt zu. Die Zustimmung wird von der Stelle eingeholt, bei der Sie den Antrag stellen wollen.
Benötigte Unterlagen
- Identitätsnachweis, zum Beispiel
- alter Personalausweis
- gültiger Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass
- gegebenenfalls Geburtsurkunde
- alle erforderlichen Urkunden und Nachweise sofern sich eine Änderung in den personenbezogenen Daten ergeben hat, zum Beispiel
- Geburts-, Heirats-, Eheurkunde
- Erklärung über die Namensführung
- bei Kindern unter 16 Jahren
- Sorgerechtsnachweis bei alleinigem Sorgerecht
- Einverständniserklärung aller abwesenden Sorgeberechtigten bei geteiltem Sorgerecht
- aktuelles biometrisches Passfoto
- nach Einbürgerung:
- Reisepass oder Ausweis des Geburtsstaates oder eine Identitätsbescheinigung
- Einbürgerungsurkunde
Hinweis: Ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) ist vorhanden. Die Gebühr für ein Foto vor Ort beträgt 6,00 EUR. Sie erhalten keinen Ausdruck. Bitte beachten Sie, dass der vorhandene Fotoautomat nicht geeignet ist, Passfotos von Säuglingen und Kleinstkindern zu erstellen.
Zu Beachten
Wenn Sie dringend ein Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen, der dann für maximal 3 Monate gültig ist.
Ihr Personalausweis wird ungültig, wenn sich beispielsweise Ihr Nachname ändert oder wenn das Bild nicht mehr zur Identifizierung geeignet ist. Letzteres kann insbesondere bei Ausweisen für Säuglinge oder Kleinkinder der Fall sein. In diesen Fällen müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen. Wenn Sie eine neue Adresse haben, können Sie Ihren Personalausweis ändern lassen und brauchen keinen neuen. Wenn sich Daten wie zum Beispiel Ihre Körpergröße ändert, hat dies keine Auswirkungen auf Ihren Personalausweis.
Wenn Sie ohne festen Wohnsitz in Hamburg leben, wenden Sie sich für Personalausweisangelegenheiten an den Standort für Einwohnerangelegenheiten in Hamburg-Mitte.
Fristen
Wenn Sie keinen gültigen Reisepass haben, müssen Sie ab Ihrem 16. Geburtstag einen Personalausweis besitzen.
Gültigkeitsdauer:
- Antragstellung unter 24 Jahren: Personalausweis ist 6 Jahre gültig.
- Antragstellung ab 24 Jahren: Personalausweis ist 10 Jahre gültig.