Hamburg.deHamburg ServicePersonalausweis, Berechtigung zur Führung...Behörde für Inneres und Sport

Behörde für Inneres und Sport

Personalausweis, Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens

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Beschreibung der Leistung

Seit dem 01.11.2010 können Ordens- und Künstlernamen wieder in den Personalausweis/Reisepass eingetragen werden. Im Zeitraum vom 01.11.2007 bis 01.11.2010 war der Eintrag nicht möglich. Der Ordens- oder Künstlername muss nachgewiesen werden.

Bevor Sie einen Ordens- oder Künstlernamensantrag stellen ist ein telefonisches Vorabgespräch notwendig. Hier wird geprüft, ob Ihre grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail mit folgenden Angaben an: m2511@amtfuermigration.hamburg.de
 

  • Name: 
  • Vorname(n): 
  • Geburtsname: 
  • Geb.Dat./Ort: 
  • Anschrift: 
  • Telefon + Zeiten zur Erreichbarkeit: 
  • Künstlername: 
  • Künstlerische Tätigkeit: 
  • Seit wann üben Sie die künstlerische Tätigkeit unter dem Künstlernamen aus?

Ein telefonische Kontaktaufnahme wird zeitnah erfolgen!


 

 

Informationen

Voraussetzungen

Bevor Sie einen Ordens- oder Künstlernamensantrag stellen ist ein Vorabgespräch notwendig, um zu prüfen, ob die grundlegenden Voraussetzungen erfüllt sind.
Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail mit folgenden Angaben an: m2511@amtfuermigration.hamburg.de

  • Name: 
  • Vorname(n): 
  • Geburtsname: 
  • Geb.Dat./Ort: 
  • Anschrift: 
  • Telefon + Zeiten zur Erreichbarkeit: 
  • Künstlername: 
  • Künstlerische Tätigkeit: 
  • Seit wann üben Sie die künstlerische Tätigkeit unter dem Künstlernamen aus?

Benötigte Unterlagen

Bevor Sie einen Ordens- oder Künstlernamensantrag stellen ist ein telefonisches Vorabgespräch notwendig. Bitte senden Sie hierzu eine E-Mail mit folgenden Angaben an: m2511@amtfuermigration.hamburg.de

  • Name: 
  • Vorname(n): 
  • Geburtsname: 
  • Geb.Dat./Ort: 
  • Anschrift: 
  • Telefon + Zeiten zur Erreichbarkeit: 
  • Künstlername: 
  • Künstlerische Tätigkeit: 
  • Seit wann üben Sie die künstlerische Tätigkeit unter dem Künstlernamen aus?

Zu Beachten

Der Eintrag eines Ordens- oder Künstlernamens ist immer verbunden mit der Beantragung eines neuen Personalausweises bzw. Reisepasses. 

Verfahrensablauf

  1. Vorabprüfung per Telefon
    Um Ihre grundlegenden Vorraussetzung zu prüfen, senden Sie uns hierzu eine E-Mail (siehe Hinweise "Erforderliche  Unterlagen").
  2. Antragstellung Ihres Ordens- bzw. Künstlernamens mit allen erforderlichen Nachenweisen. 
  3. Wenn hiesige Behörde Ihren Eintragswunsch nach der Prüfung Ihres Antrages entspricht, wird ein gesonderter Termin vereinbart.
  4. Zum Termin erhalten Sie eine Bescheinigung zur Eintragung Ihres Ordens- bzw. Künstlernamens.

Gebühren

Neuantrag bei der Behörde für Inneres und Sport: 30 EUR

Rechtsgrundlage


  • § 5 (2) Personalausweisgesetz (PAuswG) in Verbindung mit § 5 Rd.Nr. 28 Erläuterungen zum Gesetz über Personalausweise (Erl. PAuswG)

  • § 4 (1) Nr. 4 Passgesetz (PassG) in Verbindung mit § 4 Rd.Nr. 11 Erläuterungen zum Passgesetz (Erl. PassG)

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Letzte Aktualisierung: 04.12.2024