Behörde für Inneres und Sport

Ordens- oder Künstlername Berechtigung zur Führung beantragen

Sie benötigen eine Berechtigung, um einen Ordens- oder Künstlernamen in Ihren Reisepass oder Personalausweis eintragen zu lassen.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie die Berechtigung zur Führung eines Ordens- oder Künstlernamens in Ihrem Personalausweis oder Reisepass eintragen lassen möchten, müssen Sie dies beantragen. Diese Eintragung stellt keine offizielle Änderung Ihres Namens dar. Ihrem Ausweisdokument wird nur ein zusätzliches Identitätsmerkmal hinzugefügt. Ihr bürgerliche Name bleibt weiterhin rechtlich gültig.



Nachdem Ihre Berechtigung zur Führung des Ordens- oder Künstlernamens festgestellt wurde, müssen Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, um die Eintragung des Ordens- oder Künstlernamens vornehmen zu lassen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Ordensname:

  • Ihr Ordensname wurde Ihnen nachweislich von einer offiziell anerkannten religiösen Gemeinschaft verliehen, deren Finanzierung nicht auf Spenden oder Mitgliedsbeiträgen beruht

Künstlername:

  • Sie verwenden den Künstlernamen nachweislich regelmäßig in Verbindung mit einer künstlerischen Tätigkeit.
  • Ihr Künstlername weicht eindeutig von Ihrem bürgerlichen Namen ab und ist in der Öffentlichkeit bekannt.
  • Dies können Sie zum Beispiel durch Medienberichte, Mitgliedschaften in Berufsverbänden, öffentliche Auftritte, Ausstellungen oder redaktionelle Beiträge nachweisen. Eine hohe Online-Reichweite (Klicks, Likes, Follower) allein reicht nicht als Beleg aus.

Benötigte Unterlagen

Terminabsage bei Verhinderung



Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, bitten wir Sie, diesen rechtzeitig zu stornieren (siehe Link unten in der Rubrik „Stornierung“) . Dadurch können frei werdende Termine kurzfristig anderen Kundinnen und Kunden zur Verfügung gestellt werden. Dies verbessert die Terminauslastung und ermöglicht häufig eine schnellere Terminvergabe für Personen mit aktuellem Bedarf.



Was erwartet Sie im telefonischen Beratungsgespräch:


  • Im Rahmen des Gesprächs werden die Grundvoraussetzungen für die Beantragung abgefragt, auf Ihre individuellen Voraussetzungen eingegangen und die weiteren Antragsmodalitäten mit Ihnen besprochen.
  • Sie werden zum vereinbarten Termin unter der von Ihnen angegebenen Telefonnummer (Telefonnummer erforderlich) angerufen.

Zu Beachten

  • Sie können einen Ordens- oder Künstlernamen ausschließlich in Deutschland eintragen lassen. Die Eintragung hat keine rechtliche Wirkung im Ausland oder im öffentlichen Recht.
  • Sollten Sie Ihren Antrag zurücknehmen oder bereits einen rechtskräftigen Bescheid erhalten haben, können Sie bei veränderten Voraussetzungen und entsprechenden Nachweisen jederzeit einen neuen Antrag stellen.
  • Auch wenn Sie die Berechtigung zum Führen eines Künstler- oder Ordensnamens haben, müssen Sie weiterhin Ihren bürgerlichen Namen verwenden. Wenn Sie einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen, müssen Sie daher auch weiterhin mit Ihrem bürgerlichen Namen unterschreiben.
  • Wenn Sie einen Ordensnamen annehmen, müssen Sie auch Titel wie „Pater“ und „Schwester“ mit angeben.
  • Die Künstlersozialkasse (KSK) definiert, welche Tätigkeiten als künstlerisch oder publizistisch gelten, und kann Ihnen als Orientierung für die Anerkennung einer künstlerischen Tätigkeit dienen.
  • Es kann empfehlenswert sein, dass Sie sich zur privatrechtlichen Nutzung eines Ordens- oder Künstlernamens anwaltlich beraten lassen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie buchen einen verfügbaren Termin mit Angabe ihrer Telfonnummer
    oder schreiben eine Email mit Ihrem Anliegen an die zuständige Stelle und machen darin folgende Angaben
    • Name
    • Vorname(n)
    • Geburtsname
    • Geburtsdatum und Geburtsort
    • Anschrift
    • Telefonnummer sowie Zeiten, zu denen Sie erreichbar sind
    • Gewünschter Künstler- oder Ordensname
    • Ihre künstlerische Tätigkeit
    • Seit wann Sie unter diesem Namen tätig sind
  • Die zuständige Stelle meldet sich telefonisch für ein Vorabgespräch bei Ihnen zurück.
  • Im Vorabgespräch erhalten Sie eine Beratung zu Ihrem Anliegen und den aktuellen Voraussetzungen. Dabei wird geklärt, ob Ihr Antrag Aussicht auf Erfolgt hat.
  • Nach dem Vorabgespräch erhalten Sie eine E-Mail mit der Möglichkeit, den Antrag auf Eintragung Ihres Ordens- oder Künstlernamens zu stellen.
  • Sie reichen Ihren Antrag zusammen mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Ihr Antrag wird geprüft
  • Sie werden per E-Mail oder telefonisch über die Entscheidung informiert.
  • Sie vereinbaren einen Termin zur persönlichen Vorsprache. Je nach Ergebnis des Verfahrens erhalten Sie in diesem Termin
    • eine Bescheinigung zur Führung des Ordens- oder Künstlernamens,
    • einen ablehnenden Bescheid oder
    • die Möglichkeit, Ihren Antrag formlos zurückzunehmen.
  • Mit der Bescheinigung beantragen Sie anschließend einen neuen Reisepass oder Personalausweis.

Dauer

Wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen, dauert die Bearbeitung in der Regel etwa 4 Wochen.

Gebühren

seit 01.01.2026



46,00 € bei Stattgabe

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Personalausweisgesetz (PAuswG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/BJNR134610009.html

Passgesetz (PassG)

https://www.gesetze-im-internet.de/pa_g_1986/BJNR105370986.html

Adresse und Kontakt

Behörde für Inneres und Sport

Mo, Di, Do 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr. Vorsprache nur mit Termin.

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo, Di, Do, Fr 8-12.30 Uhr sowie Mo+Do 13.15-15.30 Uhr

Bitte vereinbaren Sie einen Termin bei persönlicher Vorsprache.

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2026