Hamburg.deHamburg ServiceBescheinigung für die Mitnahme von...Bezirksamt Bergedorf

Bezirksamt Bergedorf

Bescheinigung für die Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen beglaubigen lassen

Wenn Sie Ihnen verschriebene Betäubungsmittel auf eine Auslandreise mitnehmen möchten, benötigen Sie eine beglaubigte ärztliche Bescheinigung. 

  •  

Beschreibung der Leistung

Reisen Sie bis zu 30 Tage in Mitgliedstaaten des Schengener Abkommens, kann die Mitnahme von ärztlich verschriebenen Betäubungsmitteln erfolgen, sofern eine vom behandelnden Arzt ausgefüllte Bescheinigung mitgeführt wird. Diese Bescheinigung müssen Sie vor Antritt der Reise von Ihrem örtlich zuständigen Gesundheitsamt beglaubigen lassen. Die Gültigkeitsdauer der Bescheinigung beträgt maximal 30 Tage. Für jedes verschriebene Betäubungsmittel ist eine gesonderte Bescheinigung erforderlich.

 

Informationen

Voraussetzungen

Die Betäubungsmittel müssen von einer Ärztin oder von einem Arzt verschrieben worden sein.

Benötigte Unterlagen

Bescheinigung über die Verschreibung der Betäubungsmittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt. Für Reisen in die Staaten des Schengener Abkommens ist der entsprechende Vordruck zu verwenden.

 

Zu Beachten

Bei Reisen in Nicht-Schengen-Staaten sollten Sie sich vor Reiseantritt über die dortige Rechtslage informieren. Es können besondere Genehmigungen erforderlich sein. Wenn die Arztpraxis in Hamburg ist, gibt es eine Allzuständigkeit. Jedes Gesundheitsamt kann aufgesucht werden. Liegt die Arztpraxis in einem anderen Bundesland, ist Hamburg nicht der Ansprechpartner.

Die Regelung über das Mitführen von Betäubungsmitteln in die Vertragsstaaten des Schengener Abkommens gilt auch bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland für in einem anderen Mitgliedsstaat ansässige Personen, selbst wenn sie Betäubungsmittel mitführen, die zwar im Herkunftsland, nicht aber in der Bundesrepublik Deutschland verschreibungsfähig sind.

Verfahrensablauf

  • Lassen Sie sich eine Bescheinigung über die Verschreibung der Betäubungsmittel von Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt ausstellen.
  • Lassen Sie diese durch das Gesundheitsamt beglaubigen und führen Sie diese auf Ihrer Reise mit.
  • Bei Reisen in Schengen-Staaten ist eine beglaubigte Bescheinigung der Ärztin oder des Arztes über die Verschreibung ausreichend.
  • Bei Reisen in andere Länder sollten Sie eine beglaubigte Kopie der ärztlichen Verschreibung / eine ärztliche Bescheinigung in englischer Sprache mit sich führen, die Angaben über die Einzel- und Tagesgabe enthält, um eine Abschätzung zu ermöglichen, ob die mitgeführten Betäubungsmittel für die Dauer der Reise angemessen sind.

Dauer

Unmittelbare Bearbeitung.

Gebühren

20 Euro

Zahlungsarten

  • Rechnung

Rechtsgrundlage

Artikel 75 Schengener Durchführungsabkommen

Adresse und Kontakt

Bezirksamt Bergedorf

Geschäftsstelle Gesundheitsamt -

Bitte um vorherige Terminvereinbarung.


Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 8-15, Fr 8-13

Noch nicht das passende gefunden?

Zur Hamburg Service Startseite

Suchwörter: Betäubungsmittel, Mitnahme bei Auslandsreisen Medikamente (genehmigungspflichtig), Mitnahme bei Auslandsreisen Genehmigungspflichtige Medikamente, Mitnahme bei Auslandsreisen Mitnahme von Betäubungsmitteln bei Auslandsreisen, Bescheinigung

Letzte Aktualisierung: 13.01.2025