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Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg

Führung der Berufsbezeichnung Sozialpädagoge/in und Sozialarbeiter/in sowie Kindheitspädagoge/in

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Informationen

Benötigte Unterlagen

Abschlusszeugnis, Originale oder beglaubigte Kopien sowie deren Übersetzung, Fächerspiegel, Nachweis der Praxisphasen, Meldebestätigung für Hamburg, Nachweis der Deutschkenntnisse.

Zu Beachten

Sozialarbeiter/innen und Sozialpädagogen/innen sowie Kindheitspädagogen/innen, die ihren Abschluss außerhalb der Bundesrepublik Deutschland erworben haben, können gemäß 'Hamburgisches Gesetz über die Anerkennung ausländischer Berufsqualifizierungen (HmbABQG)' einen Antrag zur staatlichen Anerkennung stellen.

Gebühren

Die Gebühren für ein Feststellungsverfahren betragen 270,00 Euro. Die Gebühren für einen Anpassungslehrgang richten sich in Abhängigkeit von Dauer und Umfang nach der Gebührensatzung der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg.

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Letzte Aktualisierung: 03.12.2024