Hamburg.deHamburg ServiceHunde nach Umzug innerhalb Hamburgs ummelden

Hunde nach Umzug innerhalb Hamburgs ummelden

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Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Hundehalterin oder Hundehalter innerhalb Hamburg umziehen, müssen Sie Ihre Adressänderung der zuständigen Stelle mitteilen.

Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg ziehen, müssen Ihren Hund anmelden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind die Halterin oder der Halter eines Hundes und ziehen innerhalb Hamburgs um.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung

Zu Beachten

Die Hundeummeldung ist auch schriftlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind.

Fristen

Melden Sie Ihre neue Adresse der zuständigen Stelle, innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug.

Verfahrensablauf

Sie teilen der zuständigen Stelle Ihre neue Adresse mit.
Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und übernimmt sie in ihr Hunderegister.

Rechtsbehelf

keine

Rechtsgrundlage

Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden - (Hundegesetz - HundeG)

§ 13 Anzeige- und Mitteilungspflichten

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024