Hunde nach Umzug innerhalb Hamburgs ummelden

Wenn Sie innerhalb Hamburgs umziehen, müssen Sie Ihren Hund ummelden.

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Beschreibung der Leistung

Wenn Sie als Hundehalterin oder Hundehalter innerhalb Hamburg umziehen, müssen Sie Ihre Adressänderung der zuständigen Stelle mitteilen.



Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg ziehen, müssen Ihren Hund anmelden.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie sind die Halterin oder der Halter eines Hundes und ziehen innerhalb Hamburgs um.

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass mit letzter Meldebestätigung

Zu Beachten

Die Hundeummeldung ist auch schriftlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind.

Fristen

Melden Sie Ihre neue Adresse der zuständigen Stelle, innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug.

Verfahrensablauf

  • Sie teilen der zuständigen Stelle Ihre neue Adresse mit.
    • Sie können die Mitteilung über den Online-Dienst, schriftlich, per E-Mail oder persönlich nach vorheriger Terminvereinbarung machen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihre Mitteilung und übernimmt sie in ihr Hunderegister.

Dauer

Im Regelfall wird Ihre Anzeige innerhalb von ein bis zwei Wochen bearbeitet.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 13 Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG)

https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P13

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 21.04.2026