Beschreibung der Leistung
Wenn Sie als Hundehalterin oder Hundehalter innerhalb Hamburg umziehen, müssen Sie Ihre Adressänderung der zuständigen Stelle mitteilen.
Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg ziehen, müssen Ihren Hund anmelden.
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Wenn Sie als Hundehalterin oder Hundehalter innerhalb Hamburg umziehen, müssen Sie Ihre Adressänderung der zuständigen Stelle mitteilen.
Wenn Sie von außerhalb nach Hamburg ziehen, müssen Ihren Hund anmelden.
Sie sind die Halterin oder der Halter eines Hundes und ziehen innerhalb Hamburgs um.
Die Hundeummeldung ist auch schriftlich möglich, wenn die erforderlichen Unterlagen in Kopie beigefügt sind.
Melden Sie Ihre neue Adresse der zuständigen Stelle, innerhalb von zwei Wochen nach Ihrem Umzug.
Im Regelfall wird Ihre Anzeige innerhalb von ein bis zwei Wochen bearbeitet.
Keine
Widerspruch
§ 13 Hamburgisches Gesetz über das Halten und Führen von Hunden (HundeG)
https://www.landesrecht-hamburg.de/bsha/document/jlr-HuGHAV6P13
Suchwörter: Umzug Ummeldung von Hunden Ummeldung, Hunde Änderung im Hunderegister Hunderegister, Änderung Nachtragen der Transpondernummer/Chipnummer Wechsel der Hundehaftpflichtversicherung Hundeummeldung
Letzte Aktualisierung: 21.04.2026