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Diakonisches Werk Hamburg

Beratung zur Anerkennung ausländischer Berufs- und Bildungsabschlüsse

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Sie haben Ihre berufliche Qualifikation im Ausland erworben und wollen in Deutschland in Ihrem Beruf arbeiten? Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät Sie zur Anerkennung Ihres ausländischen Berufs- und Bildungsabschlusses.
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Beschreibung der Leistung

Sie sind nach Deutschland zugewandert und haben einen Berufs- oder Bildungsabschluss aus dem Ausland? Sie benötigen Hilfe bei der Anerkennung Ihrer Abschlüsse?
Die Zentrale Anlaufstelle Anerkennung (ZAA) berät und unterstützt Sie gerne bei folgenden Fragen:

  • Brauchen Sie eine Anerkennung, um arbeiten zu dürfen?
  • Kann Ihr Abschluss anerkannt werden?
  • Wer ist für die Anerkennung zuständig?
  • Welche Unterlagen sind für die Anerkennung nötig?

Wenn Sie sich diese Fragen und weitere Fragen dieser Art stellen, sind Sie bei der ZAA richtig.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie haben im Ausland einen Berufs- und/oder Bildungsabschluss erworben.

Benötigte Unterlagen

Für die Beratung bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit, sofern diese vorhanden sind:

  •  Lebenslauf
  • Zeugnisse /  Diplome
  • deutsche Übersetzung der Dokumente
  • Schriftverkehr und Bescheide von zuständigen Behörden und Anerkennungsstellen

Abhängig vom jeweiligen Beruf können weitere Unterlagen erforderlich sein.

Zu Beachten

Es werden folgende Beratungsformen angeboten:

  • Persönliche Beratung in den ZAA Räumen
  • Onlineberatung per Skype oder Zoom
  • Telefonische Beratung
  • Schriftliche Beratung per E-Mail

Bitte informieren Sie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Vorbereitung bei der Terminvereinbarung über Folgendes:

  • Ihren Namen, Telefonnummer und Alter
  • Art Ihres Abschlusses und Zeugnisses
  • Herkunftsland des Abschlusses / Zeugnisses
  • Gibt es deutsche Übersetzungen Ihrer Dokumente?
  • Ihre Erwartungen von der Beratung

Bitte teilen Sie bereits der Terminvereinbarung mit, in welcher Sprache Sie beraten werden können und möchten. Eine Beratung kann in den folgenden Sprachen erfolgen:

  • Arabisch
  • Bulgarisch
  • Deutsch
  • Englisch
  • Farsi
  • Französisch
  • Italienisch
  • Paschtu
  • Polnisch
  • Portugiesisch
  • Rumänisch
  • Russisch
  • Spanisch
  • Türkisch
  • Urdu
  • Weißrussisch

Falls Sie eine andere Sprache für die Beratung benötigen, wird eine dolmetschende Fachkraft hinzugezogen.

Fristen

Es gibt keine Fristen. Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin, da es ggf. zu längeren Wartezeiten kommen kann.

Verfahrensablauf

Für eine ausführliche Beratung vereinbaren Sie bitte vorher einen Termin.

Dauer

Termindauer bei persönlicher Beratung: 60 Minuten

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Zu Rechtsbehelfen liegen keine Angaben vor.

Rechtsgrundlage

Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz (BQFG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bqfg/index.html



 

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Letzte Aktualisierung: 09.11.2024