Hamburg.deHamburg ServiceWahlberechtigung BundestagswahlA230

A230

Wahlberechtigung Bundestagswahl

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Informationen

Voraussetzungen

Wahlberechtigt zu den Bundestagswahlen sind alle Deutschen, die am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben, seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und die nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Bei Wohnsitz im Ausland: Wahlberechtigt sind bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen auch die Deutschen, die am Wahltag außerhalb Deutschlands leben, sofern sie 1. nach Vollendung ihres vierzehnten Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt oder 2. aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben haben und von ihnen betroffen sind. Nähere Informationen für Deutsche im Ausland erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundeswahlleiters (der Link ist unter weiterführende Informationen zu finden).
 

Rechtsgrundlage

Die Rechtsgrundlagen für die Wahlberechtigung ergeben sich aus dem Bundeswahlgesetz.

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Suchwörter: Wahlberechtigt für die Bundestagswahl Wählen bei der Bundestagswahl Auslandsdeutsche, Wahlen

Letzte Aktualisierung: 05.10.2024