Hamburg.deHamburg ServiceWahlberechtigung Bürgerschaftswahl in HamburgA230

A230

Wahlberechtigung Bürgerschaftswahl in Hamburg

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Informationen

Voraussetzungen

Wahlberechtigt für die Bürgerschaftswahl ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit innehat, mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Rechtsgrundlagen für die Wahlberechtigung ergeben sich aus dem Bürgerschaftswahlgesetz.

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Suchwörter: Wahlberechtigt für die Bürgerschaftswahl in Hamburg Wählen bei der Bürgerschaftswahl in Hamburg

Letzte Aktualisierung: 11.10.2024