Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Wahlberechtigt für die Bürgerschaftswahl ist, wer am Wahltag die deutsche Staatsangehörigkeit innehat, mindestens 16 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten in Hamburg wohnt und nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen ist.
Die Rechtsgrundlagen für die Wahlberechtigung ergeben sich aus dem Bürgerschaftswahlgesetz.
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Letzte Aktualisierung: 11.10.2024