Informationen
Wichtige Hinweise
Voraussetzungen
Eine Hinterlegung kann grundsätzlich nur erfolgen, sofern hierfür ein gesetzlicher Hinterlegungsgrund besteht, z.B. Sicherheitsleistung aufgrund eines Rechtsstreits, Annahmeverzug oder Gläubigerungewissheit nach § 372 BGB
Zu Beachten
Hinterlegungssachen werden seit dem 1.2.2011 nur noch im Amtsgericht Hamburg-Mitte bearbeitet. Hinterlegt werden:
- Geldbeträge in EUR
- Wertgegenstände
- Wertpapiere
- sonstige Urkunden
- Kostbarkeiten und andere als gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel zur Hinterlegung.
Keine Hinterlegung von Testamenten. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.
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Letzte Aktualisierung: 19.01.2025