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Amtsgericht Hamburg, Präsidialrechtspflege

Amtsgericht, Hinterlegungssachen

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Informationen

Voraussetzungen

Eine Hinterlegung kann grundsätzlich nur erfolgen, sofern hierfür ein gesetzlicher Hinterlegungsgrund besteht, z.B. Sicherheitsleistung aufgrund eines Rechtsstreits, Annahmeverzug oder Gläubigerungewissheit nach § 372 BGB

Zu Beachten

Hinterlegungssachen werden seit dem 1.2.2011 nur noch im Amtsgericht Hamburg-Mitte bearbeitet.  Hinterlegt werden:  

  • Geldbeträge in EUR
  • Wertgegenstände
  • Wertpapiere
  • sonstige Urkunden
  • Kostbarkeiten und andere als gesetzlich zugelassene Zahlungsmittel zur Hinterlegung.

Keine Hinterlegung von Testamenten. Schriftliche Anfragen sind grundsätzlich nur per Briefpost oder per Fax zu stellen. Eine Bearbeitung per E-Mail ist nicht möglich.

Adresse und Kontakt

Amtsgericht Hamburg, Präsidialrechtspflege

Mo-Fr 9-12 Uhr


Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Fr 9-12 Uhr u Mo-Do 13-15 Uhr, Fr 13-14 Uhr

Bitte beachten Sie, dass ein anderes als das hier ausgespielte Gericht für Ihren Fall zuständig sein kann.

Außerhalb der Dienstzeiten der Gemeinsamen Annahmestelle (Mo-Fr 6.15 bis 13.00 Uhr) steht ein Briefkasten zur Verfügung. Dieser befindet sich an einer der Türen am Haupteingang zum Ziviljustizgebäude und ist nur für Post an das Amtsgericht und das Landgericht Hamburg vorgesehen. Zum Dienstschluss der Annahmestelle um 13 Uhr wird der Briefkasten geöffnet. Durch eine Zeitschaltuhr im Briefkasten fällt um 0.00 Uhr automatisch eine Trennklappe. Am nächsten Arbeitstag wird der Briefkasten geleert und der Inhalt mit entsprechenden Eingangsstempeln versehen.

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Letzte Aktualisierung: 19.01.2025