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Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Sozialpädagogisches Fallmanagement

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Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Sozialpädagogisches Fallmanagement
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Beschreibung der Leistung

Das sozialpädagogische Fallmanagement begutachtet Anträge auf Eingliederungshilfe für sozialtherapeutische Maßnahmen im Suchthilfebereich und ist zuständig für die Gesamtplanung im Rahmen  des § 117 SGB IX.

 

Informationen

Voraussetzungen

Antragsleistung, Feststellung Behinderung §99 SGB IX

Benötigte Unterlagen

Antragsunterlagen bitte per E-Mail über das Funktionspostfach anfordern.

Zu Beachten

Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung!

Fristen

Ab dem 18. Lebensjahr möglich.

Verfahrensablauf

Beratung ist möglich, Antragsprüfung, Bedarfsbemessung, Maßnahmeplanung

Dauer

Einzelfallabhängig (Im Regelfall bis zu 6 Wochen)

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch ist möglich gegen erteilte Bescheide.

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 14.09.2024