Beschreibung der Leistung
Das sozialpädagogische Fallmanagement begutachtet Anträge auf Eingliederungshilfe für sozialtherapeutische Maßnahmen im Suchthilfebereich und ist zuständig für die Gesamtplanung im Rahmen des § 117 SGB IX.
Das sozialpädagogische Fallmanagement begutachtet Anträge auf Eingliederungshilfe für sozialtherapeutische Maßnahmen im Suchthilfebereich und ist zuständig für die Gesamtplanung im Rahmen des § 117 SGB IX.
Antragsleistung, Feststellung Behinderung §99 SGB IX
Antragsunterlagen bitte per E-Mail über das Funktionspostfach anfordern.
Sprechzeiten nur nach telefonischer Vereinbarung!
Ab dem 18. Lebensjahr möglich.
Beratung ist möglich, Antragsprüfung, Bedarfsbemessung, Maßnahmeplanung
Einzelfallabhängig (Im Regelfall bis zu 6 Wochen)
Keine
Widerspruch ist möglich gegen erteilte Bescheide.
Suchwörter: Sucht Betreuung Suchtkranke Hilfe zur Eingliederung Suchtkranker Eingliederungshilfe für Suchtkranke, sozialpädagogisches Team Kostenbefürwortung für Suchtkranke Eingliederungshilfe für Suchtkranke, Sozialpädagogische Begutachtung
Letzte Aktualisierung: 14.09.2024