Beschreibung der Leistung
Die neue Grundsteuer wird ab dem 01.01.2025 auf Grundlage der Grundsteuerwerte erhoben.
In einem mehrstufigen Verfahren wird auf der Grundlage des Grundsteuerwerts Ihres Grundstücks bzw. eines Betriebs der Land- und Forstwirtschaft der Grundsteuermessbetrag festgesetzt.
Die Grundsteuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag, auf den ein Hebesatz angewendet wird. Die Hebesätze für das Jahr 2025 soll für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) 100 v.H., Grundstücke (Grundsteuer B) 975 v.H. und unbebaute, baureife Grundstücke (Grundsteuer C) 8.000 v.H. betragen. Berechnungsbeispiele finden Sie unter www.grundsteuer-hamburg.dewerden im Jahr 2024 festgelegt.
Bis zum 31.12.2024 wird die Grundsteuer auf der Grundlage des bisherigen Einheitswerts erhoben. Bis dahin beträgt der Hebesatz für Grundstücke 540 v.H. (Grundsteuer B) und der Hebesatz für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft 225 v.H. (Grundsteuer A).
Viele Fragen und Antworten zur neuen Grundsteuer finden Sie im Chatbot (siehe Links).
Haben Sie Grundbesitz außerhalb Hamburgs, wenden Sie sich bitte an das außerhalb Hamburg belegene Finanzamt (siehe unter Links www.grundsteuerreform.de).
Sie können mit Ihrem ELSTER-Zertifikat auch mehrere Feststellungserklärungen übermitteln.
Beachten Sie bitte die ELSTER-Hilfetexte. Diese lassen sich in den ELSTER-Formularen mit einem Klick auf die blauen Punkte mit weißem Fragezeichen öffnen.