Beschreibung der Leistung
Der Bereitschaftsdienst nimmt u.a. Anzeigen entgegen.
Der Bereitschaftsdienst nimmt u.a. Anzeigen entgegen.
Selbstanzeigen können auch direkt beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden.
Für weitere Fragen stehen telefonisch die zuständige Veranlagungsstelle im Finanzamt oder persönlich die Informations- und Annahmestellen zur Verfügung (siehe Links).
Suchwörter: Steuer, Selbstanzeige Selbstanzeige (Steuer) Anzeige Steuerhinterziehung Finanzamtsnummer 28 Bereitschaftsdienst Steuerbetrug
Letzte Aktualisierung: 06.02.2026