Beschreibung der Leistung
Der Erwerb von inländischen Grundbesitzes, zum Beispiel eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Das gilt unabhängig von der Form des Erwerbs. Dies kann zum Beispiel über einen Kaufvertrag, über ein Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren oder nur mittelbar durch den Erwerb von 90% der Anteile an einer Gesellschaft die Grundbesitz hält, erfolgen.
Die entsprechenden Vorgänge sind regelmäßig durch den beurkundenden Notar, in bestimmten Fällen auch durch den Erwerber und den Veräußerer dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.
Wenn dieser Grundbesitz in Hamburg belegen ist, beträgt der Steuersatz 5,5 % der Gegenleistung. In der Regel entspricht der Wert der Gegenleistung dem Kaufpreis.
Erst wenn die Steuer entrichtet worden ist, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese braucht Ihr Notar für die Eintragung ins Grundbuch beim zuständigen Gericht.