Grunderwerbsteuer, Informationen und Zuständigkeit

Sie haben in Hamburg Grundbesitz erworben - Was Sie nun beachten müssen, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Der Erwerb von inländischen Grundbesitzes, zum Beispiel eines Grundstücks oder einer Eigentumswohnung, unterliegt der Grunderwerbsteuer. Das gilt unabhängig von der Form des Erwerbs. Dies kann zum Beispiel über einen Kaufvertrag, über ein Meistgebot im Zwangsversteigerungsverfahren oder nur mittelbar durch den Erwerb von 90% der Anteile an einer Gesellschaft die Grundbesitz hält, erfolgen.



Die entsprechenden Vorgänge sind regelmäßig durch den beurkundenden Notar, in bestimmten Fällen auch durch den Erwerber und den Veräußerer dem zuständigen Finanzamt anzuzeigen.


Wenn dieser Grundbesitz in Hamburg belegen ist, beträgt der Steuersatz 5,5 % der Gegenleistung. In der Regel entspricht der Wert der Gegenleistung dem Kaufpreis.


Erst wenn die Steuer entrichtet worden ist, erteilt das Finanzamt eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Diese braucht Ihr Notar für die Eintragung ins Grundbuch beim zuständigen Gericht.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Erwerb von Grundbesitz
  • Belegenheitsort: Hamburg

Benötigte Unterlagen

Die Veräußerungsanzeige und der Kaufvertrag, welcher in der Regel vom Notar übermittelt werden.

Zu Beachten

Für die Besteuerung des Erwerbs von sämtlichen Grundstücken, die in Hamburg belegen sind, besteht eine zentrale Zuständigkeit bei der Grunderwerbsteuerstelle des Finanzamtes für Verkehrssteuern und Grundbesitz in Hamburg.


Fragen zum Baukindergeld werden von der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bzw. auf deren Internetseite beantwortet.

In bestimmten Fällen, zum Beispiel dem Erbfall, ist der Erwerb von der Besteuerung ausgenommen.

Fristen

Bei Erwerb von Grundbesitz mit einem Kaufvertrag wird Ihr Notar entsprechend der gesetzlichen Fristen den Vorgang beim zuständigen Finanzamt anzeigen. Nur bei bestimmten Formen des Erwerbs sind die Beteiligten selbst, d.h. Erwerber und Veräußerer für die Anzeige gegenüber dem Finanzamt verpflichtet. 

Verfahrensablauf

  • Erwerb von Grundbesitz mit einem Kaufvertrag
  • Notar zeigt unter Beachtung der gesetzlichen Fristen den Vorgang beim zuständigen Finanzamt an und übermittelt den Kaufvertrag.
  • Das Finanzamt setzt daraufhin die Steuern fest.
  • Sie erhaltenen einen Steuerbescheid.
  • Nach der Zahlung der Steuer wird Ihrem Notar eine Unbedenklichkeitsbescheinigung übermittelt.
  • Diese Bescheinigung wird benötigt, um beim Gericht die Eintragung ins Grundbuch veranlassen zu können.

Dauer

Die Steuerfestsetzung dauert in der Regel etwa sechs Wochen, kann aber im Einzelfall teilweise auch deutlich länger sein.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Einspruch beim Finanzamt

  • Klage vor dem Finanzgericht

Rechtsgrundlage

§ 19 Grunderwerbsteuergesetz

https://www.gesetze-im-internet.de/grestg_1983/__19.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
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Letzte Aktualisierung: 20.04.2026