Behörde für Gesundheit, Soziales und Integration

Bildungspaket Mittagsverpflegung in der Schule Kostenerstattung beantragen

Wenn Sie ein geringes oder kein Einkommen haben, können Ihnen die Kosten für die Mittagsverpflegung in der Schule erstattet werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie nur ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten. Damit können Sie zum Beispiel die Mittagsverpflegung in der Schule bezahlen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Ihre Schule beziehungsweise die Schule Ihres Kindes bietet eine gemeinschaftliche Mittagsverpflegung an.
  • Sie haben nur ein geringes Einkommen haben und die zuständige Stelle hat nach Prüfung Ihrer Unterlagen eine Bescheinigung ausgestellt, die belegt, dass Sie beziehungsweise Ihr Kind an der kostenlosen Mittagsverpflegung teilnehmen darf oder
  • Sie haben Anspruch auf oder erhalten
    • Bürgergeld
    • Sozialhilfe oder Grundsicherung im Alter oder wegen Erwerbsminderung
    • Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes
    • Wohngeld
    • Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz

Benötigte Unterlagen

Für die Beantragung der Leistungsbewilligung:

  • Unterlagen, die Ihr Einkommen und Ihre Vermögenssituation nachweisen (zum Beispiel Leistungsbescheide, Gehaltsabrechnungen, Kontoauszüge)

Gegebenenfalls kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.



Für die Abrechnung der Mittagsverpflegung mit der Schule:

  • Bewilligungsbescheid oder Leistungsbescheinigung

Zu Beachten

In Hamburg können auch Pflegekinder sowie Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld, Studenten- oder Schüler BAFÖG beziehen, die Kostenerstattung beanspruchen. Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig.



Pausensnacks werden nicht bezahlt.



Die zuständige Stelle ist das Job Center team.arbeit.hamburg (wenn Sie erwerbsfähig sind) oder die für Sie zuständige Sozialdienststelle im Bezirksamt (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind).

Fristen

keine

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den in der Rubrik „Links“ bereitgestellten Vordruck vollständig aus und senden ihn zusammen mit den gegebenenfalls notwendigen Unterlagen an die zuständige Stelle.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls notwendige Unterlagen bei Ihnen nach.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag und teilt Ihnen die Entscheidung mit einem schriftlichen Bescheid mit.
  • Sie melden sich beziehungsweise Ihr Kind für die Mittagsverpflegung in der Schule an und legen dabei Ihren Leistungsbescheid vor.
  • Die Schule rechnet die Kosten für die Mittagsverpflegung mit der zuständigen Stelle ab.

Dauer

Bis zu mehrere Wochen

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

entfällt

Rechtsgrundlage

entfällt

Adresse und Kontakt

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Letzte Aktualisierung: 17.02.2026