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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Bildungspaket - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule

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Beschreibung der Leistung

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),Bezieher von Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten, sofern die Schule ein Mittagessen anbietet.

In Hamburg können zusätzlich Pflegekinder, Bezieher von  Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG diese Leistung erhalten (Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig).

Das Mittagessen ist dann kostenlos. Pausensnacks werden nicht bezahlt.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind (Altersgrenze v. 25 J. entfällt für Bezieher nach SGB XII u. AsylbLG)
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule mit Mittagessenangebot 
  • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung

Benötigte Unterlagen

Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist im Schulsekretariat vorzulegen.

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.

Verfahrensablauf

Die Mittagsverpflegung wird direkt in der Schule beantragt:
Man meldet das Kind in der Schule verbindlich zum Mittagessen an und legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid oder die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) vor.

Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum. Wenn man keine Leistungen mehr bezieht, ist dies der Schule umgehend mitzuteilen.

Gebühren

keine

Adresse und Kontakt

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

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Letzte Aktualisierung: 11.10.2024