Beschreibung der Leistung
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),Bezieher von Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten, sofern die Schule ein Mittagessen anbietet.
In Hamburg können zusätzlich Pflegekinder, Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG diese Leistung erhalten (Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig).
Das Mittagessen ist dann kostenlos. Pausensnacks werden nicht bezahlt.