Beschreibung der Leistung
Wenn Sie nur ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten. Damit können Sie zum Beispiel die Mittagsverpflegung in der Schule bezahlen.
Wenn Sie nur ein geringes oder kein Einkommen haben, können Sie Leistungen aus dem Bildungspaket erhalten. Damit können Sie zum Beispiel die Mittagsverpflegung in der Schule bezahlen.
Für die Beantragung der Leistungsbewilligung:
Gegebenenfalls kann die zuständige Stelle weitere Unterlagen von Ihnen anfordern.
Für die Abrechnung der Mittagsverpflegung mit der Schule:
In Hamburg können auch Pflegekinder sowie Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld, Studenten- oder Schüler BAFÖG beziehen, die Kostenerstattung beanspruchen. Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig.
Pausensnacks werden nicht bezahlt.
Die zuständige Stelle ist das Job Center team.arbeit.hamburg (wenn Sie erwerbsfähig sind) oder die für Sie zuständige Sozialdienststelle im Bezirksamt (wenn Sie nicht erwerbsfähig sind).
keine
Bis zu mehrere Wochen
keine
entfällt
entfällt
Suchwörter: Zuschuss für das Mittagessen in der Schule Zuschüsse für Mahlzeiten in der Schule ALG II, SGB II, Hartz IV - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule SGB XII, Grundsicherung, Sozialhilfe - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule - Asylbewerberleistungsgesetz Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule - Wohngeld Kindergeldzuschlag - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Schule Kindergeldzuschlag - Kostenerstattung für Mittagsverpflegung in der Kita und Hort Essensgeld, Kostenerstattung in der Schule Mittagessen Mittagsverpflegung Bürgergeld
Letzte Aktualisierung: 17.02.2026