Voraussetzungen
- Schüler unter 25 Jahren, die oder deren Eltern Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz sind (Altersgrenze v. 25 J. entfällt für Bezieher nach SGB XII u. AsylbLG)
- Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule mit Mittagessenangebot
- kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung
Benötigte Unterlagen
Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist im Schulsekretariat vorzulegen.
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.
Zu Beachten
In Hamburg können auch Pflegekinder sowie Personen, die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB), Ausbildungsgeld, Studenten- oder Schüler BAFÖG beziehen, die Kostenerstattung beanspruchen. Das Bundesland Hamburg gewährt diesen Personenkreisen die Leistung freiwillig.