Voraussetzungen
Anspruch haben Kinder unter 18 Jahren, die oder deren Erziehungsberechtigte eine der folgenden Leistungen erhalten:
- SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV / Sozialgeld)
- SGB XII (Grundsicherung / Sozialhilfe)
- §§ 2 oder 3 Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeld
- Kinderzuschlag
Benötigte Unterlagen
- Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist beim Leistungsanbieter vorzulegen
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Leistungsberechtigte nach dem SGB II müssen diesen im Jobcenter team.arbeit.hamburg zunächst beantragen. Für Leistungsberechtigte aus den anderen Rechtskreisen erfolgt eine automatische Zusendung.
Ausrüstungsgegenständen sind im Betrag enthalten.
Zu Beachten
Selbst wenn die Aktivität kostenlos angeboten wird (z.B. kostenloses Fußballtraining), besteht ein Anspruch auf die Pauschalleistung von 15 Euro im Monat, da davon ausgegangen wird, dass auch in einem solchen Fall Ausgaben anfallen (Fahrtkosten, Ausrüstungsgegenstände). Der Leistungsberechtigte lässt sich auch in einem solchen Fall die Teilnahme an der Aktivität bestätigen.
Fristen
keine