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Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

Bildungspaket - Kostenerstattung für Lernförderung

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Beschreibung der Leistung

Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.

Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Erreichen des Lernziels nach Einschätzung der Schule gefährdet ist. Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schüler Lernförderung benötigen. Die Schule berät hiernach die Eltern und macht ein entsprechendes Angebot.

Für die Information über Leistungsanbieter ist die Schule zuständig.

Anspruch haben Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Berufsschülerinnen und Berufsschüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten, können keine Leistungen erhalten. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.

 

Informationen

Voraussetzungen

Anspruch haben Schüler unter 25 Jahren ohne Ausbildungsvergütung, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.

Benötigte Unterlagen

Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist in der Schule vorzulegen.

Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Leistungsberechtigte nach dem SGB II können diese Bescheinigung im Jobcenter team.arbeit.hamburg beantragen. Für die anderen Leistungsberechtigte erfolgt eine automatische Zusendung.

Verfahrensablauf

Die Leistung wird direkt in der Schule beantragt. Man legt im Schulsekretariat den Bewilligungsbescheid vor, alles Weitere erledigt die Schule. Die gewährten Leistungen gelten jeweils im gesamten Bewilligungszeitraum.

Gebühren

keine

Adresse und Kontakt

Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration

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Letzte Aktualisierung: 10.11.2024