Beschreibung der Leistung
Wenn Sie
- Arbeitslosengeld II,
- Sozialgeld,
- Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung),
- Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes,
- Wohngeld oder
- Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz
erhalten, können Sie eine Kostenerstattung für Lernförderung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Schülerinnen und Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Erreichen des Lernziels nach Einschätzung der Schule gefährdet ist. Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schülerin oder der Schüler Lernförderung benötigen. Die Schule berät hiernach Sie als Eltern und macht ein entsprechendes Angebot. Für die Information über Leistungsanbieter ist die Schule zuständig.
Anspruch haben Schülerinnen und Schüler unter 25 Jahren, die eine allgemeinbildende oder eine berufsbildende Schule besuchen. Die Altersgrenze von 25 Jahren entfällt für Leistungsberechtigte nach dem SGB XII und dem AsylbLG.