Beschreibung der Leistung
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen der Paragrafen 2 oder 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten.
Keinen Anspruch auf Leistungen des Bildungspaketes haben Pflegekinder, Bezieher von Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld sowie Bezieher von Studenten- oder Schüler BAFÖG.
Allerdings besteht die Möglichkeit einer Kostenübernahme für diesen Personenkreis in der Zuständigkeit und nach den Regelungen der Behörde für Schule und Berufsbildung, es ist sich an das jeweilige Schulbüro zu wenden.
Es werden bei entsprechender Entfernung die Kosten übernommen, die entstehen, um den Weg vom Wohnort zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsganges mit Bus oder Bahn zurückzulegen. Es gelten die Hamburger Richtlinien für Schülerbeförderungskosten.