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Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg

ELSTER, ElsterKontoabfrage

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Beschreibung der Leistung

Die ElsterKontoabfrage bietet jedem Steuerpflichtigen, bzw. dessen steuerlichen Berater die Möglichkeit, mit bestimmten Abfragemöglichkeiten über das Internet Informationen aus dem eigenen bzw. dem Steuerkonto des Mandanten (Sollstellungen, Zahlungen und Forderungen) zu erhalten. Ziel der ElsterKontoabfrage ist die eigenständige, orts- und zeitunabhängige Einsichtnahme des Steuerpflichtigen oder seines Bevollmächtigten in die jeweiligen Steuerkonten.

Die Steuerkontoabfrage steht grundsätzlich an 7 Tagen in der Woche von 4:30 Uhr bis 00:30 Uhr zur Verfügung.

 

Informationen

Zu Beachten

Ab dem 16.11.2023 steht die Kontoabfrage für Berechtigung über das alte Verfahren (Legitimationsdatenbank) nicht mehr zur Verfügung.
Für die steuerberatenden Berufe wird die Nutzung der Vollmachtsdatenbank empfohlen.
Ein weiterer Weg ist das sogenanntes Vollmacht-Code-Verfahren. Sie benötigen ein Elster-Account mit Organisationszertifikat zu Ihrer Steuernummer. Für die Nutzung des Vollmachtverfahrens (Vollmacht ohne Vollmachtvermutung) und der Steuerkontoabfrage ist eine Registrierung mit Elster-Secure, Sicherheitsstick oder Signaturkarte erforderlich.  
Für Anfragen bei Berechtigungen über die Vollmachtsdatenbank wenden sich die Berater bitte an das zuständige Finanzamt.
Bei Fragen zur Rechteerlangung über das Vollmacht-Code-Verfahren wenden Sie sich bitte ausschließlich per Mail an  registrierung-portal@fb.hamburg.de.
 
In der ElsterKontoabfrage wird jeweils der Kontostand der Vortagesproduktion angezeigt.

Gebühren

Keine

Adresse und Kontakt

Finanzamt für Steuererhebung in Hamburg

Ein Besuch des Finanzamtes für Steuererhebung in Hamburg ist nur nach telefonischer Vereinbarung möglich.

FA Hansa Postfach 10 22 44, FA Mitte Postfach 10 22 46, FA f. Steuererhebung Postfach 10 60 26. PLZ alle Postfächer 20015 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 04.10.2024