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Institut für Hygiene und Umwelt

Anerkennung von Untersuchungsstellen nach Bundes-Bodenschutzgesetz Hamburg

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Sie möchten als Sachverständiger oder Untersuchungsstelle in der EU für Aufgaben nach dem Bundes-Bodenschutzgesetz hochwertige Dienstleistungen erbringen? Dann können Sie einer behördliche Anerkennung beantragen. Diese dient als Qualifikationsnachweis gegenüber Auftraggebern
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Beschreibung der Leistung

Das Bodenschutzrecht der Bundesrepublik Deutschland sieht vor, dass die Qualifikation von Sachverständigen und Untersuchungsstellen durch eine zuständige Behörde anerkannt werden kann.
Besonders qualifizierte Personen (Sachverständige) oder Untersuchungsstellen (Prüflaboratorien und Probenehmer) können dazu in einem Bundesland ihre jeweilige Anerkennung beantragen. Diese Anerkennung ist dann bundesweit gültig. Das zu durchlaufende Verfahren richtet sich nach Recht des Bundeslandes, in dem die Anerkennung beantragt wird. Sollte dieses Land keine eigenes landesrechtliches Anerkennungsverfahren vorhalten, richtet es sich nach dem Recht des Landes, in dem das Verfahren durchgeführt wird.
 Nach Abschluss des Verfahrens erhalten Sie eine Entscheidung in schriftlicher Form.
 Anerkannte Sachverständige und Untersuchungsstellen werden außerdem in der online zugänglichen Rechercheplattform ReSyMeSa www.resymesa.de bekannt gegeben, damit Dienstleistungsinteressenten zu diesen Leistungserbringern Kontakt aufnehmen können.
http://www.resymesa.de
 

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Vollständiger Antrag (unter www.hamburg.de/hu)Verpflichtungs - und Einverständniserklärung (im Antrag) Kompetenznachweise bzw. Akkreditierungsurkunde, Auditbericht

Gebühren

Die Gebühr für die Zulassung richtet sich nach der Anzahl der Untersuchungsbereiche, 250-1250 EUR

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Suchwörter: Untersuchungsstellen nach Bundes-Bodenschutzgesetz, Anerkennung Bundesbodenschutzgesetz, Anerkennung von Untersuchungsstellen

Letzte Aktualisierung: 08.09.2024