Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.
Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz beziehen, können Sie Kosten für Ausflüge in Schulen und Kitas sowie Kita- und Klassenfahrten erstattet bekommen.
Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).
Ausflüge und Reisen werden mit einem Formular beantragt, auf dem die Kita bzw. die Schule die Ausflugsdaten und Kosten bestätigt. In der Regel ist es in der Kita bzw. der Schule vorrätig. Sie finden es auch unter dem gesondert angegeben Link.
Bezieher von Kinderzuschlag müssen einen Nachweis über den Leistungsbezug beifügen (Leistungsbescheid der Familienkasse oder sogenannte Bescheinigung zur Vorlage bei der kommunalen Stelle).
Wohngeldbezieher sollen einen Nachweis beifügen, da dies die Bearbeitung erleichtert (Leistungsbescheid des Wohngeldamtes oder BuT-Kurzbescheinigung).
keine
ca 12 Wochen
Keine
Widerspruch und Klage vor Sozialgericht
§ 28 SGB II, § 6b BKGG
Suchwörter: Klassenreise (BuT / Wohngeldbezieher) Klassenfahrt (BuT / Wohngeldbezieher)
Letzte Aktualisierung: 14.02.2025