Bildungspaket - Kostenerstattung für Ausflüge mit Schulen oder Kitas beantragen für Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag

Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Ausflüge mit Schulen oder Kitas erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

Beschreibung der Leistung

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die Haushalte mit geringem Einkommen bei den Kosten für ihre Wohnung entlastet.


Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Ergänzungsleistung für Familien mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können, jedoch nicht ausreichend Einkommen haben, um zusätzlich für ihre Kinder zu sorgen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.



Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie Leistungen im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Übernommen werden unter anderem Kosten für alle Ausflüge oder Reisen mit der Schule oder Kindertageseinrichtung.


Taschengeld oder Klassenkassenbeiträge werden nicht übernommen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise Ihr Kind sind noch nicht 25 Jahre alt.
  • Sie erhalten Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Sie beziehungsweise Ihr Kind besucht
    • eine allgemeinbildende Schule,
    • eine berufsbildende Schule,
    • einen Hort,
    • eine Vorschulklasse oder
    • eine Kindertagesstätte oder
    • wird von einer Tagespflegeperson betreut.
  • Sie erhalten keine Ausbildungsvergütung.
  • Ihr Kind nimmt an einem Ausflug mit der Schule oder Kindertagesstätte teil.

Benötigte Unterlagen

  • Kostenbestätigungsformular (siehe Link Bildungspaket - Vordrucke)
  • Bewilligungsbescheid oder Bescheinigung (Leistungsbestätigung) über Wohngeld beziehungsweise Kinderzuschlag
    • Die Bescheinigung (Leistungsbestätigung) ist ein Kurzbescheid, der lediglich die zur Leistungsbeantragung erforderlichen Daten enthält (Name, Bewilligungszeitraum, Geburtsdatum, Adresse, rechtliche Grundlage für den Leistungsbezug).

Zu Beachten

Es gibt keine besonderen Hinweise.

Fristen

keine 

Verfahrensablauf

  • Sie oder die Kita, die Tagespflegeperson oder die Schule (Einrichtung) füllen das Antragsformular aus.
  • Die Einrichtung bestätigt mit ihrem Stempel und ihrer Unterschrift die anfallenden Kosten für den Ausflug.
  • Sie oder die Einrichtung reichen das Antragsformular mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und die Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.
  • Die Kosten werden auf das im Antragsformular angegebene Konto überwiesen.

Dauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 12 Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf


  • Widerspruch

  • Klage"

Rechtsgrundlage

§ 28 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__28.html



§ 6b Bundeskindergeldgesetz (BKGG)

https://www.gesetze-im-internet.de/bkgg_1996/__6b.html

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie den Familiennamen des Kindes ein

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Letzte Aktualisierung: 21.01.2026