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Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf für Schüler (Bezieher von Bürgergeld über 25)

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Beschreibung der Leistung

Bezieher von Bürgergeld und Sozialgeld (SGB II) können diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 174 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 116 Euro (i.d.R. zum 1. August) und und 58 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (i.d.R. zum 1. Februar).

Zum persönlichen Schulbedarf gehören neben der Schultasche und dem Sportzeug auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien, wie zum Beispiel Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck und Radiergummi.

Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, sind aus dem ALG II bzw. Sozialgeld zu bestreiten.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Kinder unter 25 Jahren (oder deren Eltern), die Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld / Sozialgeld) erhalten
  • Besuch einer allgemein- oder berufsbildenden Schule, auch Vorschule
  • kein Erhalt einer Ausbildungsvergütung

Benötigte Unterlagen

Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren: Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket) und Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)

Verfahrensablauf

Die Leistungen für den Schulbedarf werden beim Jobcenter beantragt.


Für Kinder von sieben bis 15 Jahren ist ein zusätzlicher Antrag nicht erforderlich, in diesen Fällen wird das Geld automatisch überwiesen.

Bei Kindern unter sieben und über 15 Jahren ist ein Antrag mit Schulbescheinigung zu stellen (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket). Die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien sind aufzubewahren und auf Verlangen vorzuzeigen.

Gebühren

Keine

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit

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Letzte Aktualisierung: 05.10.2024