Beschreibung der Leistung
Wenn Sie Bürgergeld bekommen und zur Schule gehen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung für Schulbedarf erhalten.
Erstattet werden die Kosten für Schulbedarf wie Schultaschen, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.
Nicht erstattet werden Kosten für regelmäßig nachzukaufende Verbrauchsmaterialien, wie Hefte, Bleistifte oder Tinte.