Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf beantragen für Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld unter 25 Jahren

Sie beziehen Bürgergeld und Sie oder gegebenenfalls Ihr Kind besuchen eine Schule? Hier erfahren Sie, wie Sie eine Kostenerstattung für Schulbedarf erhalten können.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie Bürgergeld bekommen und zur Schule gehen, oder Sie Bürgergeld bekommen und ein Kind haben, das zur Schule geht, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Kostenerstattung für Schulbedarf erhalten.



Erstattet werden die Kosten für Schulbedarf wie Schultaschen, Sportzeug, Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien.



Nicht erstattet werden Kosten für regelmäßig nachzukaufende Verbrauchsmaterialien, wie Hefte, Bleistifte oder Tinte.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie oder Ihr Kind sind Schülerin oder Schüler und noch nicht 25 Jahre alt.
  • Sie oder Ihre Eltern beziehen Bürgergeld.
  • Sie oder Ihr Kind besuchen eine allgemeinbildende Schule (auch Vorschule) oder eine berufsbildende Schule.
  • Sie beziehungsweise Ihr Kind erhalten keine Ausbildungsvergütung.

Benötigte Unterlagen

Wenn Ihr Kind unter 7 oder über 15 Jahren alt ist:

  • Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket)
  • Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)

Bewahren Sie die Kassenbelege für die gekauften Schulmaterialien auf, damit Sie diese vorlegen können, wenn die zuständige Stelle Sie dazu auffordert.

Zu Beachten

Für ältere Bürgergeldbeziehende, sowie Personen, die Grundsicherung, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, sind andere Stellen zuständig. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.

Fristen

Beantragen Sie die Kostenerstattung rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres oder Schulhalbjahres, damit die Leistungen rechtzeitig ausgezahlt werden können.

Verfahrensablauf

  • Für Kinder von 7 bis 15 Jahren müssen Sie die Kostenerstattung für Schulbedarf nicht beantragen. Sie erhalten das Geld automatisch.
  • Wenn Ihr Kinder unter 7 Jahre oder über 15 Jahren alt ist, können Sie die Kostenerstattung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 12 Wochen.

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie hier die Wohnanschrift mit Straße und Hausnummer an

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Letzte Aktualisierung: 10.06.2026