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Bildungspaket - Kostenerstattung für Schulbedarf beantragen für Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag

Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie unter bestimmten Voraussetzungen Kosten für Schulbedarf erstattet bekommen. Das ist möglich, wenn Sie Leistungen nach dem Bildungs- und Teilhabepaket beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Wohngeld ist eine staatliche Unterstützung in Deutschland, die Haushalte mit geringem Einkommen bei den Kosten für ihre Wohnung entlastet.
Der Kinderzuschlag (KiZ) ist eine Ergänzungsleistung für Familien mit geringem Einkommen, die zwar ihren eigenen Lebensunterhalt sichern können, jedoch nicht ausreichend Einkommen haben, um zusätzlich für ihre Kinder zu sorgen. Er wird zusätzlich zum Kindergeld gezahlt.

Wenn Sie Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, können Sie eine Kostenerstattung für Schulbedarf beantragen.

Erstattet wird Schulbedarf wie Schultaschen, Stifte, Taschenrechner oder Rucksäcke und Sportzeug aber auch Schreib-, Rechen- und Zeichenmaterialien wie Füller, Malstifte, Zirkel, Geodreieck oder Radiergummi.

Ausgaben für Verbrauchsmaterialien, die regelmäßig nachgekauft werden müssen, zum Beispiel Hefte, Bleistifte und Tinte, können nicht extra erstattet werden.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie beziehungsweise Ihr Kind sind Schülerin oder Schüler und noch nicht 25 Jahre alt.
  • Sie erhalten Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Sie beziehungsweise Kind besuchen eine allgemeinbildende Schule (auch Vorschule) oder eine berufsbildende Schule.
  • Sie erhalten keine Ausbildungsvergütung.

Benötigte Unterlagen

  • Wenn Ihr Kind unter 7 Jahre oder über 15 Jahren alt ist:
    • Antrag (siehe Link Antrag Schulbedarf - Bildungspaket) und
    • Schulbescheinigung (stellt die Schule aus)
  • Bewahren Sie die Kassenbelege über den Einkauf von Schulmaterialien auf und legen Sie sie auf Verlangen vor.

Zu Beachten

Als Bezieherin oder Bezieher von Wohngeld oder Kinderzuschlag können Sie diese Leistung im Rahmen des Bildungspakets erhalten. Für Lernmaterialien wird Schulkindern ein Zuschuss von insgesamt 195 Euro pro Jahr gezahlt, zu Beginn des Schuljahres 130 Euro (in der Regel zum 1. August) und 65 Euro zu Beginn des zweiten Schulhalbjahres (in der Regel zum 1. Februar).

Fristen



Beantragen Sie die Kostenerstattung rechtzeitig vor Beginn des Schuljahres oder Schulhalbjahres, damit die Leistungen rechtzeitig ausgezahlt werden können.

Verfahrensablauf

  • Für Kinder von 7 bis 15 Jahren müssen Sie die Kostenerstattung für Schulbedarf nicht beantragen. Sie erhalten das Geld automatisch.
  • Wenn Ihr Kinder unter 7 Jahre oder über 15 Jahren alt ist, können Sie die Kostenerstattung mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle beantragen.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen. Bei Bedarf fordert sie weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet über Ihren Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid.

Dauer



Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 12 Wochen.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf



Widerspruch

Rechtsgrundlage

Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_12/

Ermittlung der zuständigen Einrichtung

Angaben zur Zuständigkeit
Bitte geben Sie den Familiennamen des Kindes ein

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Letzte Aktualisierung: 20.06.2025