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Sozialbehörde

Adoptionen, Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle (GZA)

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Sie sind an einer Adoption eines im Ausland lebenden Kindes interessiert? Die GZA berät Adoptionsinteressierte zu ihrem Anliegen und kann in den Fällen, in denen die Voraussetzungen erfüllt sind, ein Auslandsadoptionsverfahren führen.

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Beschreibung der Leistung

Die GZA ist eine der 13 Zentralen Adoptionsstellen in Deutschland und eine überregionale Einrichtung der vier norddeutschen Bundesländer Bremen, Hamburg, Niedersachsen und Schleswig-Holstein. Wir beraten und begleiten Adoptionsinteressierte, Adoptierte und ihre Familien sowie Fachkräfte aus Adoptionsvermittlungsstellen rund um das Thema Adoption. Unsere Fachstelle ergänzt die Arbeit der kommunalen Adoptionsvermittlungsstellen und führt internationale Adoptionsverfahren durch. Im Vordergrund unserer Arbeit stehen immer die Interessen der Kinder.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie leben in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein und sind an einer internationalen Adoption interessiert oder wünschen nach einer internationalen Adoption Beratung.

Zu Beachten

Erster Ansprechpartner für Paare und Einzelpersonen, die sich um die Vermittlung eines in Deutschland lebenden Adoptivkindes bewerben möchten, ist die Adoptionsvermittlungsstelle Hamburg (s. Link). Die GZA ist an diesen Adoptionen beteiligt, wenn Adoptionsbewerber oder das zu adoptierende Kind eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, staatenlos sind oder ihren Wohnsitz im Ausland haben. Eine weitere Aufgabe ist es, die Vermittlungschancen für Kinder zu erhöhen, für die nur schwer neue Familien gefunden werden können.

Fristen

Es gibt keine Fristen

Dauer

Wir bemühen uns um die schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens. Die Durchführung eines internationalen Adoptionsverfahrens dauert üblicherweise mindestens eineinhalb Jahre und mitunter sehr viel länger. Die Dauer hängt vor allem davon ab, ob und wann ein Kindervorschlag aus dem Herkunftsland erfolgt.

Gebühren

Die Beratung bei der GZA ist kostenlos. Für die Führung eines internationalen Adoptionsverfahrens werden Gebühren in Höhe von 1.200 € erhoben. Außerdem sind Auslagen der GZA etwa für Übersetzungen zu erstatten.

Rechtsgrundlage

§ 11 Adoptionsvermittlungsgesetz (AVermiG) https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__11.html

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Letzte Aktualisierung: 09.10.2024