Sozialbehörde

Adoption eines im Ausland lebenden Kindes Allgemeine Information

Sie sind an einer Adoption eines im Ausland lebenden Kindes interessiert? Hier erhalten Sie weiterführende Informationen.

Beschreibung der Leistung

Wenn Sie 

  • ein Kind aus dem Ausland adoptieren möchten,
  • bereits ein Kind aus dem Ausland adoptiert haben,
  • selbst im Ausland adoptiert wurden oder
  • als Fachkraft in einer Adoptionsvermittlungsstelle tätig sind,

können Sie Beratung zu Ihrem Anliegen erhalten.

 

Informationen

Voraussetzungen

Sie leben in den Bundesländern Bremen, Hamburg, Niedersachsen oder Schleswig-Holstein und sind an einer internationalen Adoption interessiert oder wünschen zu beziehungsweise nach einer internationalen Adoption Beratung.

Benötigte Unterlagen

Welche Unterlagen benötigt werden, ist abhängig von der Gestaltung des Einzelfalls. Die zuständige Stelle informiert Sie entsprechend.

Zu Beachten

Keine

Fristen

Es gibt keine Fristen

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen. Gegebenenfalls vereinbaren Sie einen Beratungstermin.
  • Die zuständige Stelle berät Sie zu Ihrem Anliegen.

Dauer

Ihr Anliegen wird schnellstmöglich bearbeitet.

Die Durchführung eines internationalen Adoptionsverfahrens dauert üblicherweise mindestens 1,5 Jahre und oft auch sehr viel länger. Die Dauer hängt vor allem davon ab, ob und wann ein Kindervorschlag aus dem Herkunftsland erfolgt.

Gebühren

Die Beratung ist kostenlos.

Für ein internationales Adoptionsverfahren werden Gebühren in Höhe von 1.200,00 Euro erhoben, außerdem müssen Sie entstehende Auslagen (zum Beispiel für Übersetzungen) erstatten.

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

§ 2a Adoptionsvermittlungsgesetz (AVermiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__11.html

§ 11 Adoptionsvermittlungsgesetz (AVermiG)

https://www.gesetze-im-internet.de/advermig_1976/__11.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

FS 43
Gemeinsame Zentrale Adoptionsstelle

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 9-13 Uhr, sowie per E-Mail an das Postfach gza@soziales.hamburg.de. Für Beratungen stehen wir Ihnen telefonisch, per E-Mail sowie - nach Terminvereinbarung - auch persönlich zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung: 12.12.2025