Finanzamt Hamburg-Hansa

Umsatzsteuer, Besteuerung der ambulanten Händler

Unternehmern, die ein Reisegewerbe betreiben, müssen ein Umsatzsteuerheft vor Beginn der Tätigkeit bei der zuständigen Behörde beantragen.

Beschreibung der Leistung

Ambulante Händler sind Unternehmer, die ihre Waren in Deutschland anbieten auf

  • Märkten,
  • öffentlichen Straßen oder
  • von Haus zu Haus

Ambulante Händler sind verpflichtet, ein Umsatzsteuerheft nach amtlichem Vordruck zu führen und dort ihre Umsätze und Vorsteuern aufzuzeichnen.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Wohnsitz in Deutschland
  • Persönliches Erscheinen bei Antragstellung

Benötigte Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebestätigung zum Nachweis des Wohnsitzes
  • Reisegewerbekarte, falls vorhanden

Zu Beachten

Für die Besteuerung der ambulanten Händler ist zentral das Finanzamt Hamburg-Hansa zuständig.

Fristen

Die Ausstellung eines Umsatzsteuerheftes ist vor Beginn der Tätigkeit zu beantragen

Verfahrensablauf

Keinen

Dauer

Keine Angabe

Gebühren

Die Ausgabe des Umsatzsteuerheftes erfolgt unentgeltlich.

Rechtsbehelf

Keinen

Rechtsgrundlage

§ 22 Abs. 5 Umsatzsteuergesetz (UStG)

https://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__22.html

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Hansa

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

FA Hansa Postfach 10 22 44, FA Mitte Postfach 10 22 46, FA f. Steuererhebung Postfach 10 60 26. PLZ alle Postfächer 20015 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 10.07.2026