Beschreibung der Leistung
Für Binnenschiffer, deren Schiffe beim Amtsgericht Hamburg im Binnenschiffsregister eingetragen sind, ist zentral das Finanzamt Hamburg-Mitte zuständig.
Für Binnenschiffer, deren Schiffe beim Amtsgericht Hamburg im Binnenschiffsregister eingetragen sind, ist zentral das Finanzamt Hamburg-Mitte zuständig.
Keine
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Suchwörter: Flussschiffer
Letzte Aktualisierung: 23.03.2025