Beschreibung der Leistung
Eine Gewerbeabmeldung müssen Sie abgeben, wenn Sie einen stehenden Gewerbebetrieb als Hauptniederlassung, Zweigniederlassung oder unselbständige Zweigstelle aufgeben. Dies ist der Fall bei
- vollständiger Aufgabe
- Wechsel der Rechtsform
- Gesellschafteraustritt
- Verlegung in einen anderen Meldebezirk
- Übergang nach Umwandlungsgesetz (z.B. Verschmelzung, Spaltung)
- Übergabe (Erbfolge, Kauf oder Pacht)
Bei Verlegung an einen neuen Standort außerhalb des Meldebezirks melden Sie zuerst Ihr Gewerbe am bisherigen Standort ab. Anschließend melden Sie es am neuen Standort wieder an.
Wenn Sie die Rechtsform Ihres Gewerbes ändern, ist ebenfalls eine Gewerbeabmeldung erforderlich. Zunächst müssen Sie Ihren Betrieb unter der bisherigen Rechtsform abmelden. Anschließend melden Sie Ihr Gewerbe unter der neuen Rechtsform wieder an.
Wenn Sie die Hauptniederlassung oder eine Zweigniederlassung oder eine unselbstständigen Zweigstelle des Unternehmens an einen neuen Standort innerhalb des Meldebezirks verlegen, genügt eine Gewerbeummeldung.
Mit der Anmeldung eines Gewerbes ermöglichen Sie der zuständigen Stelle, die Gewerbeausübung zu überwachen und statistische Daten zu erheben.