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Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Ökologischer Landbau, Kontrollverfahren

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Falls Erzeugnisse, die in den Anwendungsbereich der EU-Öko-Verordnung fallen und mit einem Biohinweis gekennzeichnet werden, können Sie hier näheres darüber erfahren.
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Beschreibung der Leistung

Die EU-Öko-Verordnung  (834/2007) gilt für folgende Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich der Aquakultur, sofern sie in Verkehr gebracht werden oder dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden:
a) lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse,
b) verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind,
c) Futtermittel,
d) vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau.
Die Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus ökologischer/biologischer Produktion stammend. Diese Verordnung gilt auch für als Lebensmittel oder Futtermittel verwendete Hefen.
Nicht darunter fallen z.B. Arzneimittel, Kosmetik, Textilien und Baustoffe.
Akkreditierte private Kontrollstellen für den ökologischen Landbau überwachen und überprüfen nach Abschluss von Kontrollverträgen die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei Betrieben und Unternehmen.
Zuständig für die Überwachung der Ökokontrollstellen und Auslegung der Rechtsvorschriften sind die zuständigen Behörden in dem Bundesland, in dem das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat.

 

Informationen

Zu Beachten

Die Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft unterstützt landwirtschaftliche Betriebe in Fragen zur Umstellung auf ökologischen Landbau und fördert die Ausweitung der Erzeugung und Vermarktung ökologischer Agrarerzeugnisse und Lebensmittel. Sie informiert Verbraucher, Erzeuger und Unternehmen der Lebensmittelwirtschaft (Händler, Verarbeiter, Gastronomen und Importeure sowie deren Dienstleister) zu Fragen der Biozertifizierung und zum Ökokontrollverfahren (Ökolandbaugesetz, EU-Öko-VO).

  • Welche Voraussetzungen muss ein mit Bio oder Öko gekennzeichnetes Produkt erfüllen?
  • Was sind öko-kontrollpflichtige Tätigkeiten?
  • Wann können Biosiegel und EU-Öko-Logo genutzt werden?

Rechtsgrundlage

Öko-Landbaugesetz (ÖLG) (siehe Links)

Rechtsvorschriften für den Bio-Sektor (siehe Links)

 

Adresse und Kontakt

Behörde für Umwelt, Klima, Energie und Agrarwirtschaft

Agrarwirtschaft

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Suchwörter: Biologischer Landbau Öko-Verordnung EG-Öko-Verordnung Öko-Landbaugesetz Bio-Zertifizierung Kontrollverfahren im ökologischen Landbau

Letzte Aktualisierung: 08.10.2024