Beschreibung der Leistung
Die EU-Öko-Verordnung (834/2007) gilt für folgende Erzeugnisse der Landwirtschaft, einschließlich der Aquakultur, sofern sie in Verkehr gebracht werden oder dazu bestimmt sind, in Verkehr gebracht zu werden:
a) lebende oder unverarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse,
b) verarbeitete landwirtschaftliche Erzeugnisse, die zur Verwendung als Lebensmittel bestimmt sind,
c) Futtermittel,
d) vegetatives Vermehrungsmaterial und Saatgut für den Anbau.
Die Erzeugnisse der Jagd und der Fischerei wild lebender Tiere gelten nicht als aus ökologischer/biologischer Produktion stammend. Diese Verordnung gilt auch für als Lebensmittel oder Futtermittel verwendete Hefen.
Nicht darunter fallen z.B. Arzneimittel, Kosmetik, Textilien und Baustoffe.
Akkreditierte private Kontrollstellen für den ökologischen Landbau überwachen und überprüfen nach Abschluss von Kontrollverträgen die Einhaltung der EU-Öko-Verordnung direkt vor Ort bei Betrieben und Unternehmen.
Zuständig für die Überwachung der Ökokontrollstellen und Auslegung der Rechtsvorschriften sind die zuständigen Behörden in dem Bundesland, in dem das jeweilige Unternehmen seinen Sitz hat.