Verfahrensablauf
Einen elektronischen Aufenthaltstitel erhalten Sie, wenn Sie die Erteilung, Übertragung, Ausstellung eines Aufenthaltstitels, einer Aufenthaltserlaubnis-CH, einer Aufenthaltskarte oder einer Daueraufenthaltskarte beantragt haben und die Behörde diesem Antrag zugestimmt hat.
- Sie melden sich beim für Sie zuständigen Bezirksamt und zeigen Ihr Antragsbegehren an.
- Das Bezirksamt gibt Ihnen einen Termin zur Antragstellung im Bezirksamt.
- Sie kommen zum vorgegebenen Termin und stellen Ihren Antrag.
- Das Bezirksamt prüft die Erteilungsvoraussetzungen.
- Sie bezahlen die Gebühren.
- Bei einer positiven Entscheidung werden Ihre biometrischen Daten aufgenommen.
- Die Behörde bestellt für Sie den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sie kommen zu einem beim ersten Termin vereinbarten Abholtermin und erhalten Ihren elektronischen Aufenthaltstitel.
- Die Abholung ist bei Vorlage einer Vollmacht auch durch Dritte möglich.
Wenn Sie den Vorgang online absolvieren wollen:
- Sie nutzen den Online-Dienst Aufenthaltserlaubnis-Hamburg (siehe Links). Dort geben Sie Ihre persönlichen Daten ein und laden die erforderlichen Dokumente hoch.
- Nachdem die zuständige Stelle Ihre Unterlagen geprüft hat, wird diese sich bei Ihnen melden, um einen Termin zu vereinbaren. In Zukunft werden Sie die Möglichkeit haben einen Termin zu buchen.
- Das Bezirksamt prüft bereits vor Ihrem ersten Termin, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
- Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen denen des schriftlichen Verfahrens.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt circa 4 Wochen bis 8 Wochen.
Je nach Auftragsvolumen bei der Bundesdruckerei GmbH kann nach erfolgter Beantragung ein längerer Zeitraum bis zur endgültigen Ausstellung des elektronischen Aufenthaltstitels vergehen.
Gebühren
Aufenthaltstitel / Aufenthaltskarten / Daueraufenthaltskarten / Aufenthaltserlaubnisse sind regelmäßig gebührenpflichtig.
- Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU oder ICT-Karte:
- Erstmalige Erteilung: 100 EUR
- Verlängerung: 93-96 EUR.
- Zweckwechsel: 98 EUR.
- Mobiler-ICT-Karte
- Erstmalige Erteilung: 80 EUR
- Verlängerung: 70 EUR.
- Niederlassungserlaubnis (je nach Rechtsgrundlage): 34,50 - 147 EUR.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU: 109 EUR
- Ausstellung einer Aufenthaltskarte, einer Daueraufenthaltskarte, eines Aufenthaltsdokumentes-GB oder eines Aufenthaltsdokumentes für Grenzgänger-GB: Gebühr in Höhe der für die Ausstellung von Personalausweisen an Deutsche erhobenen Gebühr.