Beschreibung der Leistung
Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Sterbestandesamt).
Für aktuelle Sterbefälle bitte die Dienstleistung - Sterbefallbeurkundungen - auswählen.
Zuständig für die Ausstellung von Personenstandsurkunden ist das Standesamt des Ereignisortes (Sterbestandesamt).
Für aktuelle Sterbefälle bitte die Dienstleistung - Sterbefallbeurkundungen - auswählen.
Abholung auch mit Vorlage einer Vollmacht möglich. Verwandte in gerader Linie (Vater/Mutter oder Tochter/Sohn) erhalten die Urkunde auch ohne Vollmacht.
Bei persönlicher Vorsprache wird die Urkunde sofort ausgehändigt.
18,00 EUR, jede weitere im gleichen Bearbeitungsgang 8,00 EUR. Urkunden für Rentenzwecke sind gebührenfrei.
Suchwörter: Todesurkunden, International Totenscheine, International
Letzte Aktualisierung: 09.10.2024