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Behörde für Wirtschaft und Innovation

Geldwäscheprävention

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Beschreibung der Leistung

Die Terrorismusfinanzierung dient der Finanzierung von terroristischen Vereinigungen durch legale Quellen und mit Straftaten erworbener Geldmittel, z.B. durch Geldwäsche. Mittels der Geldwäsche erfolgt ein Einschleusen illegal erwirtschafteten Geldes in den legalen Finanz- und Wirtschaftskreislauf.
Auf der Grundlage des Geldwäschegesetzes (GwG) werden den sogenannten „Verpflichteten“ auch aus dem Nichtfinanzsektor, d.h. Unternehmen und einzelnen Personen, besondere Pflichten auferlegt, die deren Geschäftsbeziehungen und geschäftliche Aktivitäten transparent machen sollen. Ziel ist das Verhindern von Geschäften mit kriminellem Hintergrund und das Aufdecken dieser mit Hilfe der Verpflichteten.

 

Informationen

Zu Beachten

Um Geldwäsche und die Finanzierung des internationalen Terrorismus zu verhindern, legt das Geldwäschegesetz bestimmten Berufsgruppen besondere Sorgfaltspflichten auf. Die Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation ist Ansprechpartner für
a.) Finanzunternehmen, die nicht der Aufsicht der Bafin unterliegen
b.) Versicherungsvermittler (sofern sie Lebensversicherungen oder Dienstleistungen mit Anlagezweck vermitteln)
c.) Dienstleister für Gesellschaften und Treuhandvermögen oder Treuhänder (sofern sie nicht Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer, Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte sind) bei der Erbringung bestimmter Dienstleistungen
d.) Immobilienmakler
e.) Personen, die gewerblich mit Gütern handeln (Güterhändler)

Adresse und Kontakt

Behörde für Wirtschaft und Innovation

Zum Befahren des Behördengeländes sowie zum Parken auf dem Gelände der BWI/ BVM ist eine vorherige Anmeldung erforderlich. Parkplatzmanagement: parkplatz@bwi.hamburg.de

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Letzte Aktualisierung: 08.10.2024