Beschreibung der Leistung
Wir informieren Sie über die Einsatzmöglichkeiten in den Hamburger Bezirksämtern und welche Erwartungen an die Bewerber/innen gestellt werden. Sie erhalten Informationen zum Bewerbungsverfahren und den Leistungen, die Sie für die Dauer Ihres Freiwilligendienstes bekommen werden. Wir vermitteln den Kontakt zwischen den Bewerbern und den Einsatzstellen und führen vom Start bis zur Beendigung des Bundesfreiwilligendienstes alle weiteren Verwaltungsaufgaben durch. Beginn jeweils zum ersten und 15. eines Monats möglich.
Sie können den Bundesfreiwilligendienst im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich, im Bereich des Sports, der Integration und dem Tierschutz ableisten. In welchem Bereich, an welchem Einsatzort und an welcher Einsatzstelle Sie sich engagieren, können Sie selbst wählen.
Für den Bundesfreiwilligendienst gelten folgende Eckpunkte:
- Die Regeldauer beträgt 12 Monate, mindestens 6, maximal 18 Monate. In Ausnahmefällen sind auch Einsätze von bis zu 24 Monaten möglich (beispielsweise, wenn es ein besonderes pädagogisches Konzept gibt).
- Der Bundesfreiwilligendienst kann auch in Teilzeit absolviert werden (mindestens 20 Stunden pro Woche).
- Sie erhalten Taschengeld und ein Verpflegungskostenzuschuss.
- Ihre Beiträge zur Sozialversicherung und zur gesetzlichen Unfallversicherung zahlt die Einsatzstelle der Rechtsträger.
- Wenn Sie den 12-monatigen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, haben Sie grundsätzlich einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.
- Ihre Eltern können, wenn Sie jünger sind als 25 Jahre und einen Bundesfreiwilligendienst leisten, Kindergeld oder steuerliche Freibeträge für Sie erhalten.
- Grundlage des Einsatzes ist der Abschluss einer individuellen Vereinbarung zwischen Ihnen und dem Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA).
- Verpflichtende Teilnahme an insgesamt 25 Seminartagen im Bildungszentrum Kiel (5 Seminarmodule á 5 Tage). Für über 27jährige sind es insgesamt 12 Tage an den anderen Bildungszentren.
Die ersten sechs Wochen des Dienstes gelten als Probezeit. Der Dienst kann in dieser Zeit mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Nach der Probezeit beträgt die Kündigungsfrist vier Wochen, jeweils zum 15. oder zum Monatsende. Daneben kann das Dienstverhältnis aus wichtigem Grund auch vorzeitig beendet werden - zum Beispiel wegen des Beginns einer Berufsausbildung oder eines Studiums.
Während des Dienstes gelten das Arbeitsschutz- beziehungsweise das Jugendarbeitsschutzgesetz sowie die Bestimmungen des Bundesurlaubsgesetzes. Bei einer Dienstzeit von zwölf Monaten haben Sie beispielsweise Anspruch auf 24 Urlaubstage.
Berufskleidung, Unterkunft und Verpflegung können gestellt oder die Kosten dafür ersetzt werden.
Bei den Sozialversicherungen ist der Bundesfreiwilligendienst einem Ausbildungsverhältnis gleichgestellt. Die Beiträge für Renten-, Unfall-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung zahlt der Rechtsträger.