Ausnahme-Genehmigungs-Management

Sonderparkausweis zum Parken am Einsatzort beantragen

Als Handwerksbetrieb, Pflegedienst, Ärztin bzw. Arzt oder Hebamme können Sie einen Sonderparkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie während Ihrer Arbeitseinsätze in bestimmten Bereichen parken.

Beschreibung der Leistung

Als Pflegedienst, Hebamme, Ärztin oder Arzt können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Sonderparkausweis beantragen. Der Sonderparkausweis gilt vor allem für die Pflege, die Behandlung, die Vorsorge und Nachsorge Ihrer Patientinnen und Patienten vor Ort. Ebenfalls als Handwerksbetrieb können Sie für Notfall- und Montagearbeiten einen Sonderparkausweis beantragen.


Mit diesem digitalen Ausweis können Sie beispielsweise kostenfrei in einem Bereich mit eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen und auf Parkraumbewirtschaftungszonen (öffentliche Parkplätze mit Parkscheinautomaten) parken.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie betreiben einen Handwerksbetrieb oder Pflegedienst oder sind Ärztin, Arzt oder Hebamme.
  • Das Abstellen des Fahrzeugs vor Ort ist zwingend notwendig, aufgrund
    • Ihrer pflegenden oder medizinischen Tätigkeit oder
    • der Dringlichkeit Ihrer Tätigkeit (zum Beispiel zur Vermeidung konkret drohender Gefahren wie Wasserrohrbruch oder Stromausfall)

Grundsätzlich gelten für alle Besuchenden und Kurzzeitparkenden im bewirtschafteten Parkraum dieselben Regelungen. Sonderparkausweise werden daher nur in dringenden Einzelfällen erteilt. Zur reinen Organisationserleichterung oder Zeitersparnis dient ein solcher Parkausweis nicht.

Benötigte Unterlagen

  • ein unterschriebener formloser Antrag mit ausführlicher Beschreibung der ausführenden Tätigkeit und Zweck der Fahrzeugnutzung
  • eine Kopie (Vorder- und Rückseite) der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) des Fahrzeugs, für das die Genehmigung gelten soll

zusätzlich für Pflegedienste:

  • ein Nachweis über die Tätigkeit (zum Beispiel eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs)
  • falls vorhanden: ein aktueller Nachweis über die Zugehörigkeit zu einem Wohlfahrtsverband (aus dem aktuellen Kalenderjahr)

zusätzlich für Hebammen:

  • ein Nachweis über die berufliche Ausübung als Hebamme (zum Beispiel Anmeldung über freiberufliche Tätigkeit, Urkunde über die Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung)

zusätzlich für Hausärztinnen und -ärzte:

  • ein Nachweis über die durchgeführten Hausbesuche (zum Beispiel Bestätigung der Kassenärztlichen Vereinigung)

zusätzlich für Handwerksbetriebe:

  • eine Erläuterung über die Fahrzeugnutzung und deren Wichtigkeit für den Betrieb
  • eine Kopie der Gewerbeanmeldung oder des Handelsregisterauszugs
  • Wenn ein Sonderparkausweis nur für bestimmte Straßen oder eine Fußgängerzone gelten soll, sind unter Umständen nähere Ortsangaben erforderlich

zusätzlich bei Montagearbeiten:

  • Eintrag im Fahrzeugschein als Montage- beziehungsweise als Werkstattwagen
  • Alternativ können Sie Bildmaterial einreichen, darauf muss zu erkennen sein: Kennzeichen, Einbau einer festen Werkbank (oder ähnlichem gem. Antragsunterlagen), Außenseite des Fahrzeuges mit Beschriftung/Branding/Firmenlogo

Zu Beachten

  • Sonderparkausweise, die kürzer als drei Monate gelten, beantragen Sie bei Ihrem örtlichen Polizeikommissariat.
  • Bei der Nutzung dürfen andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.
  • Ihr Sonderparkausweis ist nicht auf andere Fahrzeuge übertragbar. Wenn Sie Ihr Fahrzeug wechseln, können Sie das eingetragene Kennzeichen während der Gültigkeit kostenpflichtig ändern lassen.
  • Mit der Antragsstellung besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
  • Wenn Sie noch einen Sonderparkausweis in Papierform haben, legen Sie diesen sichtbar im Fahrzeug aus.

Fristen


  • Der Sonderparkausweises gilt je nach Antrag zwischen 6 und 36 Monaten.

  • Für Sonderparkausweise mit kürzerer Gültigkeit als 3 Monate wenden Sie sich bitte an Ihr örtliches Polizeikommissariat

Verfahrensablauf

  • Nutzen Sie für die Beantragung unser Online-Antragsverfahren (siehe unter Links).
  • Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag.
  • Sie erhalten Ihren Sonderparkausweis digital. Hierzu bekommen Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Genehmigung vorliegt und in der VIATO Parken-App genutzt werden kann.
  • Ihr Sonderparkausweis ist nun für die Kontrolle rein digital hinterlegt. Sie können ohne Auslage von Dokumenten entsprechend parken. Dazu loggen Sie sich in der App ein und wenn Sie wieder losfahren, loggen Sie sich aus.
  • Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie die Ablehnung per Post.
  • Für Rückfragen Ihrerseits oder seitens des LBV steht ebenfalls das Online-Antragsverfahren zur Verfügung. Alternativ können Sie Nachfragen telefonisch bzw. per E-Mail stellen.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 bis 12 Wochen.

Gebühren

Die Gebühren für den Sonderparkausweis richten sich unter anderem abhängig nach der Geltungsdauer:


  •  6 Monate - 150,00 EUR

  • 12 Monate - 250,00 EUR

  • 18 Monate - 350,00 EUR

  • 24 Monate - 450,00 EUR

  • 30 Monate - 550,00 EUR

  • 36 Monate - 650,00 EUR


Sollte Ihr Pflegedienst nachweislich einem Wohlfahrtsverband angehören, so ist der Sonderparkausweis in bestimmten Fällen gebührenfrei.

Wird Ihr Antrag abgelehnt, fallen ebenfalls Gebühren in Höhe von 75% an. Eine nachträgliche Rücknahme Ihres Antrags ist ebenfalls gebührenpflichtig. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 50% der eigentlichen Gebühr zahlen.

Grundlage hierfür ist das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).

Rechtsbehelf

Widerspruch

Rechtsgrundlage

§ 46 Straßenverkehrs-Ordnung (stVO)

https://www.gesetze-im-internet.de/stvo_2013/__46.html

Adresse und Kontakt

Ausnahme-Genehmigungs-Management

Mo 7-14, Di+Do 7-16, Fr 7-12 Uhr, Mi geschlossen, keine Terminbuchung notwendig

Bitte nutzen Sie die Einfahrt Höhe Süderstraße 142. Schilderpräger finden Sie vor Ort.

Es ist ein Fotoautomat (Speed Capture Terminal) vorhanden.

QR-Codes der Terminbestätigungen können eingescannt werden, sofern das Display Ihres mobilen Endgeräts keine Risse oder sonstige Beschädigungen aufweist.

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Letzte Aktualisierung: 17.10.2026