Verfahrensablauf
- Nutzen Sie für die Beantragung unser Online-Antragsverfahren (siehe unter Links).
- Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag.
- Sie erhalten Ihren Sonderparkausweis digital. Hierzu bekommen Sie eine Benachrichtigung per E-Mail, sobald die Genehmigung vorliegt und in der VIATO Parken-App genutzt werden kann.
- Ihr Sonderparkausweis ist nun für die Kontrolle rein digital hinterlegt. Sie können ohne Auslage von Dokumenten entsprechend parken. Dazu loggen Sie sich in der App ein und wenn Sie wieder losfahren, loggen Sie sich aus.
- Sollte Ihr Antrag abgelehnt werden, erhalten Sie die Ablehnung per Post.
- Für Rückfragen Ihrerseits oder seitens des LBV steht ebenfalls das Online-Antragsverfahren zur Verfügung oder können telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 bis 6 Wochen.
Gebühren
Die Gebühren für den Sonderparkausweis richten sich unter anderem abhängig nach der Geltungsdauer:
- 6 Monate - 150,00 EUR
- 12 Monate - 250,00 EUR
- 18 Monate - 350,00 EUR
- 24 Monate - 450,00 EUR
- 30 Monate - 550,00 EUR
- 36 Monate - 650,00 EUR
Hinzu kommen jeweils 0,30 EUR pro Klebesiegel.
Sollte Ihr Pflegedienst nachweislich einem Wohlfahrtsverband angehören, so ist der Sonderparkausweis in bestimmten Fällen gebührenfrei.
Wird Ihr Antrag abgelehnt, fallen ebenfalls Gebühren in Höhe von 75% an. Eine nachträgliche Rücknahme Ihres Antrags ist ebenfalls gebührenpflichtig. In diesem Fall müssen Sie eine Gebühr in Höhe von 50% der eigentlichen Gebühr zahlen.
Grundlage hierfür ist das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt).