Verfahrensablauf
Nutzen Sie für die Beantragung gern unser digitales Antragsverfahren (Link siehe unter Links). Alternativ können Sie Ihren Antrag auch postalisch oder per E-Mail stellen, sofern alle erforderlichen Unterlagen vorliegen bzw. mitgeschickt werden.
Der Landesbetrieb Verkehr (LBV) prüft Ihren Antrag und sendet Ihnen den Sonderparkausweis bzw. die Ablehnung per Post.
Rückfragen ihrerseits oder seitens des LBV können über das digitale Antragsverfahren abgewickelt werden oder telefonisch bzw. per E-Mail gestellt werden.
Dauer
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 2 - 6 Wochen.
Gebühren
Die Gebühr ist unter anderem abhängig von der Geltungsdauer. Die jeweilige Gebührenhöhe entnehmen Sie bitte der unten stehenden Übersicht.
Sollte beim Pflegedienst ein aktueller Nachweis über die Zugehörigkeit in einem Wohlfahrtsverband vorliegen, so ist der Sonderparkausweis gemäß der Verordnung über die Freiheit von Verwaltungsgebühren (Gebührenfreiheitsverordnung - GebFreiVO) in bestimmten Fällen gebührenfrei.
Bitte beachten Sie, dass im Falle einer Ablehnung ebenfalls Gebühren in Höhe von 75% entstehen. Grundlage hierfür ist das Verwaltungskostengesetz (VwKostG) in Verbindung mit der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt). Mit der Antragsstellung besteht kein Rechtsanspruch auf die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung.
Auch eine nachträgliche Antragsrücknahme ist gebührenpflichtig. In diesem Fall fällt eine Gebühr in Höhe von 50% der eigentlichen Gebühr für eine Erteilung des Sonderparkausweises an.
Gebühren für Sonderparkausweise mit einer Geltungsdauer von:
- 6 Monaten - 150,00 EUR*
- 12 Monaten - 250,00 EUR*
- 18 Monaten - 350,00 EUR*
- 24 Monaten - 450,00 EUR*
- 30 Monaten - 550,00 EUR*
- 36 Monaten - 650,00 EUR*
*(zzgl. 0,30 EUR pro Klebesiegel)