Beschreibung der Leistung
Als Person mit ausländischer Staatsangehörigkeit müssen Sie in der Regel einen Aufenthaltstitel besitzen, um sich in Deutschland rechtmäßig aufhalten zu dürfen.
Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) im Scheckkartenformat ausgestellt. Der elektronische Aufenthaltstitel enthält Ihre Personalien, sowie Angaben zu Ihrem Aufenthaltsstatus. Diese Daten sind auch auf einem Chip (elektronischem Speichermedium) gespeichert.
Mit dem elektronischen Aufenthaltstitel können Sie die Online-Ausweisfunktion im Internet nutzen.
Die zeitliche Gültigkeit Ihres elektronischer Aufenthaltstitel ist davon abhängig wie lange Ihr Aufenthaltsstatus gilt und wie lange Ihr Nationalpass gültig ist. Bei unbefristet erteilten Aufenthaltstiteln ist der elektronischer Aufenthaltstitel maximal zehn Jahre gültig, dann benötigen Sie eine neue Karte.
Haben Sie Ihren elektronischen Aufenthaltstitel verloren, oder wurde Ihnen dieser gestohlen, ist eine Neubeantragung erforderlich, da die Passnummer auf diesem vermerkt ist.
Sie sollten die Online-Ausweisfunktion Ihres elektronischen Aufenthaltstitel bei Verlust oder Diebstahl sperren lassen. Dies können Sie beim zuständigen Kundenzentrum-Ausländerangelegenheiten vornehmen oder rund um die Uhr telefonisch bei der Sperrhotline 116 116.
Ab dem 01.05.2025 gibt es neue Vorschriften zum benötigten Foto:
Sie dürfen ab diesem Datum keine papierbasierten Fotos mehr einreichen. Sie benötigen stattdessen ein Foto in elektronischer Form. Sie können dies vor Ort erstellen oder müssen den von einem Fotografen oder einer Fotografin ausgehändigten QR Code mitbringen. Weitere Informationen finden Sie in der Rubrik „Links“.