Beschreibung der Leistung
Mit der Wohnungsbauprämie können Sie finanzielle Unterstützung für bestimmte Ausgaben rund um den Wohnungsbau erhalten. Dazu gehören zum Beispiel
- Zahlungen an Bausparkassen oder
- Zahlungen für den erstmaligen Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.
Die Wohnungsbauprämie ist im Wohnungsbau-Prämiengesetz geregelt. Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen.
Sie können die Prämie erhalten, wenn Sie
- in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig sind
- das 16. Lebensjahr vollendet haben oder Vollwaise sind
- prämienberechtigte Ausgaben für den Wohnungsbau leisten.
Sie können die Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
Wenn Sie Kinder haben, die steuerlich berücksichtigt werden, werden die Freibeträge für das gesamte Jahr vom Einkommen abgezogen, um das für die Prämie relevante Einkommen zu ermitteln.
Für Sie werden für jedes Sparjahr als prämienbegünstigte Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus höchstens zugrunde gelegt:
- EUR 700,00, wenn Sie ledig sind, oder
- EUR 1.400, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
Sparjahr ist das Kalenderjahr, in dem Sie die prämienbegünstigten Aufwendungen geleistet haben.
Hinweis: Die Wohnungsbauprämie ist für Sie nicht einkommensteuerpflichtig.