Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

Wohnungsbauprämie beantragen

Sie sparen Geld für den Wohnungsbau oder zahlen es ein? Wie Sie für prämienbegünstigte Aufwendungen eine Wohnungsbauprämie beantragen können, erfahren Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Mit der Wohnungsbauprämie erhalten Sie finanzielle Unterstützung für bestimmte Ausgaben rund um den Wohnungsbau. Dazu gehören zum Beispiel

  • Zahlungen an Bausparkassen oder
  • Zahlungen für den erstmaligen Erwerb von Anteilen an Bau- und Wohnungsgenossenschaften.

Die Wohnungsbauprämie beträgt jährlich 10 Prozent Ihrer geleisteten prämienbegünstigten Aufwendungen.



Für jedes Jahr, in dem Sie sparen, wird nur ein bestimmter Höchstbetrag berücksichtigt.

  • Wenn Sie ledig sind, sind das höchstens 700 Euro.
  • Wenn Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft leben und gemeinsam veranlagt werden, sind es höchstens 1.400 Euro.

Als Sparjahr gilt immer das Kalenderjahr, in dem Sie die geförderten Beiträge tatsächlich eingezahlt haben.



Die Wohnungsbauprämie ist nicht einkommensteuerpflichtig.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Sie sind in Deutschland uneingeschränkt einkommensteuerpflichtig und haben das 16. Lebensjahr vollendet oder sind Vollwaise.
  • Sie leisten prämienberechtigte Ausgaben für den Wohnungsbau.
  • Sie können die Wohnungsbauprämie erhalten, wenn Sie bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Sparjahr ist laut Einkommensteuerbescheid nicht höher als:
    • EUR 35.000, wenn Sie ledig sind, oder
    • EUR 70.000, wenn Sie verheiratet sind oder eine Lebenspartnerschaft begründet haben (soweit zusammenveranlagte Ehegatten / Lebenspartner nach dem LPartG).
    • Wenn Sie Kinder haben, die steuerlich berücksichtigt werden, werden die Freibeträge für das gesamte Jahr vom Einkommen abgezogen, um das für die Prämie relevante Einkommen zu ermitteln.

Benötigte Unterlagen

  • Antrag auf Wohnungsbauprämie (Diesen erhalten Sie bei Ihrer Bausparkasse oder bei dem Unternehmen, an das Sie die Zahlungen geleistet haben. Häufig wird dieser mit dem Jahreskontoauszug zugeschickt.)

Zu Beachten

Die Höhe der Wohnungsbauprämie richtet sich nach den prämienbegünstigten Aufwendungen, die Sie im jeweiligen Kalenderjahr leisten. Die Prämie beträgt 10% der Aufwendungen. Der förderfähige Höchstbetrag liegt bei 700 Euro pro Person oder 1.400 Euro bei zusammenveranlagten Ehepaaren. Somit können Einzelpersonen eine maximale Prämie von 70 Euro und Ehepaare eine maximale Prämie von 140 Euro erhalten.



Die Wohnungsbauprämie muss zusammen mit den prämienbegünstigten Aufwendungen für den vorgesehenen Zweck verwendet werden.



Sie können für vermögenswirksame Leistungen (VL), zum Beispiel bei Einzahlung in einen Bausparvertrag, nicht gleichzeitig die Arbeitnehmer-Sparzulage und eine Wohnungsbauprämie erhalten. So wird eine doppelte Begünstigung ausgeschlossen. Deshalb darf es sich bei den Aufwendungen zur Förderung des Wohnungsbaus nicht um VL handeln. Für die Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulage besteht. Können Sie keine Arbeitnehmer-Sparzulage beantragen, beispielsweise, weil Sie die Einkommensgrenzen überschreiten, so können die VL in den Antrag auf Wohnungsbauprämie einbezogen und bei der Festsetzung berücksichtigt werden.

Fristen

Beantragen Sie die Wohnungsbauprämie bis zum Ende des zweiten Kalenderjahres, das auf das Sparjahr folgt.

Verfahrensablauf

  • Sie beantragen die Wohnungsbauprämie bei Ihrem Anlageinstitut beantragen.

Verfahrensablauf bei Bausparverträgen

  • Die Wohnungsbauprämie wird regelmäßig für Sie nur ermittelt und vorgemerkt. Sie erhalten die Auszahlung der angesammelten Wohnungsbauprämien grundsätzlich erst, wenn Sie den Bausparvertrag wohnungswirtschaftlicher verwenden, etwa wenn Sie Wohneigentum erwerben.

Altverträge (vor dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):


Sie erhalten die Wohnungsbauprämie erst ausgezahlt, wenn

  • dieser zugeteilt,
  • die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist oder
  • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

Sollten Sie das angesammelte Guthaben innerhalb der Festlegungsfrist von 7 Jahren anderweitig verwenden, so entfällt der Anspruch auf die Wohnungsbauprämie.



Neuverträge (ab dem 1. Januar 2009 abgeschlossen):


Sie erhalten die Wohnungsbauprämie erst ausgezahlt, wenn

  • dieser zugeteilt,
  • die Festlegungsfrist von 7 Jahren seit Vertragsschluss überschritten ist,
  • Sie bei Abschluss des Vertrages noch nicht das 25. Lebensjahre vollendet haben (soweit ohne Verwendung zum Wohnungsbau) oder
  • unschädlich über den Bausparvertrag verfügt worden ist.

Dauer

Die Bearbeitungsdauer ist vom Einzelfall abhängig.

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Einspruch

Rechtsgrundlage

Wohnungsbau-Prämiengesetz (WoPG)

https://www.gesetze-im-internet.de/wopg

Adresse und Kontakt

Finanzamt Hamburg-Am Tierpark

Mo - Di 8-14, Do 8-17 Uhr, mittwochs und freitags geschlossen

Postfach, 22520 Hamburg. Briefkasten vorhanden. Bei der ersten Leerung des Tages wird als Eingang das Datum des vorherigen Werktages (Samstag kein Werktag) auf den Schreiben vermerkt.

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Letzte Aktualisierung: 11.09.2026