Hamburg.deHamburg ServiceErlaubnis von HundeschulenBehörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Erlaubnis von Hundeschulen

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Beschreibung der Leistung

Das Betreiben einer Hundeschule bedarf nach §11 Tierschutzgesetz einer Erlaubnis. Zuständig sind die Amtstierärzte in den Verbraucherschutzämter der Bezirksämter.

 

Informationen

Zu Beachten

Es ist ein schriftlicher Antrag zu stellen in den Verbraucherschutzämter der Bezirke. Ansprechpartner in den Verbraucherschutzämtern sind die dort tätigen Amtstierärzte

Gebühren

Bitte telefonisch erfragen

Adresse und Kontakt

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Suchwörter: Hundeschulen, Anerkennung Hundetrainer Hundetrainer Ausbildung §11-Erlaubnis Tierschutzgesetz

Letzte Aktualisierung: 14.09.2024