Verfahrensablauf
Wenn Sie sich als Gehorsamsprüferin oder Gehorsamsprüfer anerkennen lassen möchten, müssen Sie einen schriftlichen und formlosen Antrag stellen.
Auf diesen Antrag hin werden Ihnen eine Kopie des Hundegesetzes, der Durchführungsverordnung und ein Schreiben über die Nachweise, die Sie einreichen müssen zugesandt.
Sie müssen daraufhin folgende Dokumente einreichen:
- Fortbildungsbescheinigungen
- Nachweise über den Umgang mit Hunden
- Kopie des Personalausweises oder des Reisepasses
- Meldebestätigung
- Darstellung eines Konzepts der Gehorsamsprüfung
- im Einzelfall weitere Nachweise
Sie erhalten einen Vordruck, auf dem Sie Ihre persönlichen Daten (Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse) schriftlich bestätigen. Weiterhin erhalten Sie ein Merkblatt mit Hinweisen zum Datenschutz und weiteren Hinweisen über die Durchführung von Gehorsamsprüfungen.
Wenn Sie sich als Wesenstesterin oder Wesenstester anerkennen lassen möchten, müssen Sie
- einen schriftlichen und formlosen Antrag stellen
- nachweisen, dass Sie bei mindestens 5 Wesenstesten hospitiert haben
- nachweisen, dass Sie über spezielle ethologische Kenntnisse im Umgang mit Hunden verfügen
- Beschreibung des Grundstücks beifügen, auf dem die Tests stattfinden sollen
- aktuelles polizeiliches Führungszeugnis (Belegart O) zum Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit beifügen
- der Veröffentlichung Ihrer persönlichen Daten (Name, Anschrift, Telefon) zustimmen
Dauer
Nach Vorliegen der erforderlichen Unterlagen durchschnittlich 4 Wochen.
Gebühren
Die Gebühr für eine Anerkennung als Gehorsamsprüfer:in oder als Wesenstester:in beträgt je nach Aufwand zwischen 40,- und 150,- €.