Hamburg.deHamburg ServiceExplosionsgeschützte Produkte genehmigenBehörde für Justiz und Verbraucherschutz

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Explosionsgeschützte Produkte genehmigen

Für Produkte in explosionsgefährdeten Bereichen sind grundsätzlich Konformitätsbewertungsverfahren durchzuführen. Sie können für begründete Ausnahmefälle eine Genehmigung beantragen.

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Beschreibung der Leistung

Für die Bereitstellung, Ausstellung oder erstmalige Verwendung von Geräten und Schutzsystemen für explosionsgefährdete Bereiche, sowie deren Komponenten und erforderlichen Sicherheits-, Kontroll- und Regelvorrichtungen, müssen Sie normalerweise ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen.
Um Produkte in den Verkehr zu bringen oder in Betrieb zu nehmen, für die kein Konformitätsbewertungs­verfahren durchgeführt wurde, benötigen Sie eine Genehmigung der zuständigen Stelle. 
Sie können keine Ausnahmegenehmigung für Komponenten beantragen.
Den Antrag stellen Sie normalerweise als Fachfirma.

 

Informationen

Voraussetzungen

  • Es soll kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.
  • Sie reichen einen vollständigen und hinreichend begründeten Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die Verwendung der Produkte ist im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten.
  • Die Sicherheit der Produkte ist auf andere Weise, zum Beispiel durch besonders geschultes Personal, eine Abnahmeprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gewährleistet.
  • Sie setzen die beantragten Produkte nur in Deutschland ein.

Benötigte Unterlagen

Ihr schriftlicher, formloser Antrag sollte folgende Angaben enthalten:

  • Beschreibung und Konkretisierung des Produkts inklusive der geplanten Abweichung
  • Angaben darüber, ob es sich um ein Inverkehrbringen einzelner Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen (Sonderanfertigungen) handelt
  • Angaben darüber, ob es sich um die Modifizierung von bereits in den Verkehr gebrachten Geräten, Schutzsystemen oder Vorrichtungen beim Betreiber durch einen Dienstleister handelt.

Fügen Sei Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:

  • Nachweise darüber, warum ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/34/EU 94/9/EG einen unverhältnismäßigen Aufwand bzw. eine unverhältnismäßige Verzögerung bedeuten würde bzw. dass die Verwendung der Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern liegt, wobei dieses Interesse z. B. durch die Verzögerung infolge der Konformitätsbewertungsverfahren behindert werden kann,
  • Nachweise darüber, dass die Sicherheit der Produkte auf andere Weise (z. B. durch besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet ist.
  • Nachweis darüber, dass die zu genehmigenden Produkte auf das Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats beschränkt ist.

Zu Beachten

Diese Bestimmung darf in sicherheitsrelevanten Fällen angewendet werden, in denen die betreffenden Produkte dringend benötigt werden und nicht genug Zeit besteht, um die vollständigen Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen (oder diese Verfahren abzuschließen). In Hinblick auf die Bedingungen für die eingeschränkte Anwendung ist zu unterstreichen, dass die Nutzung dieser Klausel die Ausnahme bleiben muss und kein übliches Verfahren werden darf.

Fristen

Es sind keine besonderen gesetzliche Fristen zu beachten.

Verfahrensablauf

  • Sie reichen den formlosen Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
  • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag und Ihre Unterlagen.
  • Gegebenenfalls fordert Die zuständige Stelle weitere Unterlagen oder Auskünfte von Ihnen an.
  • Die zuständige Stelle entscheidet in ihrem Ermessen über den Antrag.
  • Sie erhalten einen Bescheid von der zuständigen Stelle.

Dauer

Wenn die Antragsunterlagen vollständig vorliegen, erfolgt die Bearbeitung in der Regel innerhalb von höchstens 3 Monaten.

Gebühren

Es ist keine Gebühr vorgesehen.

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Produktsicherheit

Nur nach Terminvereinbarung

An das Postfach 30 28 22 kann nur Post gesendet werden. Pakete senden Sie bitte stattdessen an die Billstraße 80, 20539 Hamburg.

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Suchwörter: Explosionsschutz Antrag ohne Konformitätsbewertungsverfahren Genehmigung Marktüberwachungsbehörde

Letzte Aktualisierung: 16.02.2025