Voraussetzungen
- Es soll kein Konformitätsbewertungsverfahren durchgeführt werden.
- Sie reichen einen vollständigen und hinreichend begründeten Antrag bei der zuständigen Stelle ein.
- Die Verwendung der Produkte ist im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern geboten.
- Die Sicherheit der Produkte ist auf andere Weise, zum Beispiel durch besonders geschultes Personal, eine Abnahmeprüfung durch eine Zugelassene Überwachungsstelle (ZÜS) gewährleistet.
- Sie setzen die beantragten Produkte nur in Deutschland ein.
Benötigte Unterlagen
Ihr schriftlicher, formloser Antrag sollte folgende Angaben enthalten:
- Beschreibung und Konkretisierung des Produkts inklusive der geplanten Abweichung
- Angaben darüber, ob es sich um ein Inverkehrbringen einzelner Geräte, Schutzsysteme oder Vorrichtungen (Sonderanfertigungen) handelt
- Angaben darüber, ob es sich um die Modifizierung von bereits in den Verkehr gebrachten Geräten, Schutzsystemen oder Vorrichtungen beim Betreiber durch einen Dienstleister handelt.
Fügen Sei Ihrem Antrag folgende Unterlagen bei:
- Nachweise darüber, warum ein Konformitätsbewertungsverfahren nach der Richtlinie 2014/34/EU 94/9/EG einen unverhältnismäßigen Aufwand bzw. eine unverhältnismäßige Verzögerung bedeuten würde bzw. dass die Verwendung der Produkte im Interesse des Schutzes von Menschen, von Haus- und Nutztieren oder von Gütern liegt, wobei dieses Interesse z. B. durch die Verzögerung infolge der Konformitätsbewertungsverfahren behindert werden kann,
- Nachweise darüber, dass die Sicherheit der Produkte auf andere Weise (z. B. durch besonders geschultes Personal, Abnahmeprüfung durch eine ZÜS) gewährleistet ist.
- Nachweis darüber, dass die zu genehmigenden Produkte auf das Hoheitsgebiet des betroffenen Mitgliedstaats beschränkt ist.
Zu Beachten
Diese Bestimmung darf in sicherheitsrelevanten Fällen angewendet werden, in denen die betreffenden Produkte dringend benötigt werden und nicht genug Zeit besteht, um die vollständigen Konformitätsbewertungsverfahren zu durchlaufen (oder diese Verfahren abzuschließen). In Hinblick auf die Bedingungen für die eingeschränkte Anwendung ist zu unterstreichen, dass die Nutzung dieser Klausel die Ausnahme bleiben muss und kein übliches Verfahren werden darf.
Fristen
Es sind keine besonderen gesetzliche Fristen zu beachten.