Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Veterinär- und Einfuhramt

Sie bringen Lebensmittel oder andere tierische Produkte aus einem Drittland in die EU oder sie reisen mit Ihrem Heimtier aus einem Drittland ein? Sie handeln mit Futtermitteln? Dann ist das Veterinär- und Einfuhramt der richtige Ansprechpartner.

Beschreibung der Leistung

Es gibt Waren, die nur in die EU eingeführt werden dürfen, nachdem sie beim Veterinär- und Einfuhramt angemeldet und kontrolliert wurden. Dies betrifft alle tierischen Erzeugnisse wie die Lebensmittel Fleisch, Fisch, Honig, aber auch andere tierische Erzeugnisse wie z.B. Hundefutter. Es betrifft aber auch Erzeugnisse, die tierische Erzeugnisse enthalten, z.B. Teigtaschen mit Shrimps. Ebenso einige rein pflanzliche Lebensmittel, soweit dafür Kontrollen vorgesehen sind, und einige wenige Küchenutensilien. Näheres zum Verfahren finden Sie unter dem Link „Veterinäramt Grenzdienst“.



ACHTUNG: wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Produkt der Kontrolle unterliegt, dann nutzen Sie gern unseren Online-Dienst "Ist Ihre Ware bei der Einfuhr veterinärpflichtig?"



Als Futtermittelunternehmer erhalten Sie von uns Exportzertifikate und Sie melden uns kritische Laborergebnisse. Gemeinsam wird dann eine Lösung erarbeitet.



Sie reisen mit Ihrem Heimtier in ein Drittland oder Sie bringen sich ein Tier aus einem Drittland mit? Dann erkundigen sich rechtzeitig beim Veterinär- und Einfuhramt, welche Bedingungen zu erfüllen sind.

 

Informationen

Benötigte Unterlagen

Fallabhängig

Fristen

Sendungen müssen vor Eintreffen beim Veterinär- und Einfuhramt angemeldet werden. 

Ausgenommen davon sind Heimtiere im Reisetier, hier empfiehlt sich aber die vorherige Anmeldung über GKS-Flughafen@justiz.hamburg.de, um eine zügige Abfertigung bei Ankunft sicherzustellen.

Dauer

Zwei Werktage für die Bearbeitung der Anmeldung und zur Dokumentenprüfung. Wenn die Ware vorgestellt oder beprobt werden muss, kommt noch die Zeit hinzu, bis die Ware von Ihnen gestellt wurde. Ggf. muss ein Laborergebnis abgewartet werden.

Gebühren

Fallabhängig

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung Ihrer Sendung oder Ihres Heimtiers erhalten Sie eine Schreiben. In diesem Schreiben steht auch, wie und wo Sie gegen den Bescheid Widerspruch einlegen können.

 

Rechtsgrundlage

VO (EU) 2017/625 und begleitende Rechtsakte

Adresse und Kontakt

Behörde für Justiz und Verbraucherschutz

Veterinär- und Einfuhramt

Mo-Fr 7-12, Mo-Do 12.30-14.30, Fr 12.30-14, am 1. Donnerstag des Monats ab 13.30 Uhr geschlossen

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Letzte Aktualisierung: 15.12.2025