Beschreibung der Leistung
Es gibt Waren, die nur in die EU eingeführt werden dürfen, nachdem sie beim Veterinär- und Einfuhramt angemeldet und kontrolliert wurden. Dies betrifft alle tierischen Erzeugnisse wie die Lebensmittel Fleisch, Fisch, Honig, aber auch andere tierische Erzeugnisse wie z.B. Hundefutter. Es betrifft aber auch Erzeugnisse, die tierische Erzeugnisse enthalten, z.B. Teigtaschen mit Shrimps. Ebenso einige rein pflanzliche Lebensmittel, soweit dafür Kontrollen vorgesehen sind, und einige wenige Küchenutensilien. Näheres zum Verfahren finden Sie unter dem Link „Veterinäramt Grenzdienst“.
ACHTUNG: wenn Sie nicht sicher sind, ob Ihr Produkt der Kontrolle unterliegt, dann nutzen Sie gern unseren Online-Dienst "Ist Ihre Ware bei der Einfuhr veterinärpflichtig?"
Als Futtermittelunternehmer erhalten Sie von uns Exportzertifikate und Sie melden uns kritische Laborergebnisse. Gemeinsam wird dann eine Lösung erarbeitet.
Sie reisen mit Ihrem Heimtier in ein Drittland oder Sie bringen sich ein Tier aus einem Drittland mit? Dann erkundigen sich rechtzeitig beim Veterinär- und Einfuhramt, welche Bedingungen zu erfüllen sind.