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Familieninterventionsteam (FIT) Allgemeine Informationen

Das Familieninterventionsteam (FIT) ist zuständig für Kinder und Jugendliche, bei denen eine unmittelbare Kindeswohlgefährdung durch wiederholte Tatvorwürfe wegen schwerer Gewalttaten sowie Sexualdelikten vorliegt.

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Beschreibung der Leistung

Das Familieninterventionsteam (FIT) wurde 2003 in Hamburg gegründet, um schnell und gezielt auf gewalttätiges Verhalten von Kindern und Jugendlichen zu reagieren. Es wird tätig, wenn junge Menschen durch schwere oder wiederholte Gewalttaten wie Körperverletzung, Raub oder sexuelle Übergriffe auffallen. Das FIT ist stadtweit im Einsatz, es prüft den Unterstützungsbedarf und koordiniert gemeinsam mit Jugendamt, Polizei und weiteren Stellen passende Hilfsmaßnahmen.

 

Informationen

Voraussetzungen

Gegen eine minderjährige Person liegen (wiederholt) Tatvorwürfe wegen schwerer Gewalttaten oder Sexualdelikte vor.

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Kooperationspartnerinnen und -partner des FIT:

  • Bezirklicher Allgemeiner Sozialer Dienst
  • Dienststellen und Träger der Kinder- und Jugendhilfe (Kinder- und Jugendnotdienst)
  • Jugendgerichtshilfe(JGH), Jugendbewährungshilfe (JBH)
  • Polizei (Jugendbeauftragte)
  • Schule, Regionale Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und Case Management der Beratungsstelle Gewaltprävention
  • Einrichtungen des Gesundheitswesens (Kinder- und Jugendpsychiatrien, Drogenentzugskliniken)
  • Zentrale Ausländerbehörde, bezirkliche Ausländerdienststellen

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Betroffene Personen werden von der Hamburger Polizei an das FIT gemeldet.
  • Das FIT nimmt innerhalb Kontakt zur Familie auf und führt persönliche Gespräche.
  • Das FIT trifft eine erste Entscheidung darüber, ob ein akuter Handlungsbedarf besteht.
  • Anschließend wird gemeinsam mit den Familien und den Kindern und Jugendlichen ein Hilfeplan vereinbart. Werden bereits Hilfen des Jugendamtes in Anspruch genommen, überprüfen die Fachkräfte des FIT die bisherige Planung daraufhin, ob gegebenenfalls Veränderungen oder zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind.
  • Falls notwendig wird das FIT auch bei familiengerichtlichen Verfahren aktiv.
  • Das FIT steht mit den Kooperationspartnern während der Betreuung einer minderjährigen Person in engem Dialog.

Dauer

Die erste Kontaktaufnahme erfolgt innerhalb von 5 Tagen ab der Meldung. Die weitere Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall 

Gebühren

Keine

Rechtsbehelf

Entfällt

Rechtsgrundlage

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)

https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/BJNR111630990.html

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

Amt für Familie

Mo-Do 8-16, Fr 8-14 Uhr

Telefonische Erreichbarkeit:
Mo-Do 8-16, Fr 8-14 Uhr

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Suchwörter: straffällige Jugendliche Probleme mit Jugendlichen FIT Jugendkriminalität Kriminelle Jugendliche Familieninterventionsteam

Letzte Aktualisierung: 23.05.2025