Voraussetzungen
Die Gleichwertigkeit mit dem "Mittleren Schulabschluss" wird im Abschlusszeugnis der Berufsschule bestätigt, sofern die Durchschnittsnote mindestens 3,0 (ohne Sport) beträgt, ausreichende Kenntnisse in einer Fremdsprache nachgewiesen werden und eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf abgeschlossen wurde. Der staatliche Berufsschulunterricht muss mindestens zwölf Wochenstunden betragen haben.
Benötigte Unterlagen
Für die nachträgliche Zuerkennung des ersten allgemeinbildenden Schulabschlusses (ehemals Hauptschulabschluss) ist das Abschlusszeugnis der staatlichen Hamburger Berufsschule im Original oder als amtlich beglaubigte Kopie vorzulegen. Für die nachträgliche Zuerkennung des mittleren Schulabschlusses (ehemals Realschulabschluss) ist vorzulegen: Hauptschulabschlusszeugnis, Abschlusszeugnis der staatlichen Hamburger Berufsschule und Gesellenbrief oder Prüfungszeugnis der Kammer im Original oder als amtlich beglaubigte Kopien.
Zu Beachten
Abschlusszeugnisse der staatlichen Berufsschulen, die vor dem Schuljahr 1997/98 erworben wurden und keinen Gleichwertigkeitsvermerk enthalten, können im Schulinformationszentrum auf nachträgliche Anerkennung geprüft werden.