Beschreibung der Leistung
Schulische Abschlüsse, Berechtigungen und Vorbildungen, die außerhalb der Freien und Hansestadt Hamburg, aber innerhalb Deutschlands erworben worden sind, bedürfen unter Umständen der Anerkennung. Sie werden anerkannt, wenn die bescheinigten Leistungen den Anforderungen der Kultusministerkonferenz oder vergleichbarer Hamburger Bildungsgänge entsprechen. Ob diese Gleichwertigkeit gegeben ist, wird beim Schulinformationszentrum geprüft und gegebenenfalls bestätigt.