Beschreibung der Leistung
Die Externenprüfung gibt die Möglichkeit den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ehemals Hauptschulabschluss) nachträglich zu erwerben. Voraussetzung ist u.a., dass die Prüflinge keine staatlichen oder staatlich anerkannten Hamburger Schulen besuchen, die zum ersten allgemeinbildenden Schulabschluss führen. Weitere Zulassungsbedingungen können der Externenprüfungsordnung entnommen werden.