Sozialbehörde

Europäischer Sozialfonds Beratung

Der Europäische Sozialfonds kann Ihnen helfen, Arbeit zu finden, sich weiterzubilden oder beruflich neu zu starten. Weitere Informationen finden Sie hier.

Beschreibung der Leistung

Der Europäische Sozialfonds Plus (ESF Plus) ist ein Förderprogramm der Europäischen Union für Beschäftigung, soziale Teilhabe, Bildung und Qualifizierung. Mit Mitteln aus dem ESF Plus werden Projekte unterstützt, die Menschen den Einstieg ins Berufsleben erleichtern, Bildungschancen verbessern und Benachteiligungen auf dem Arbeitsmarkt abbauen.



Als Bürgerin oder Bürger können Sie keinen direkten Antrag auf Fördermittel aus dem ESF stellen. Stattdessen erhalten Träger wie Bildungseinrichtungen, Vereine oder das Jobcenter Geld aus dem ESF, um damit Projekte wie Sprachkurse, Weiterbildungen oder Beratungsangebote durchzuführen. Diese Angebote können Sie als Bürgerin oder Bürger dann kostenlos oder zu einem günstigen Preis nutzen und profitieren so indirekt von der Förderung.



Wenn Sie wissen möchten, welche ESF-geförderten Angebote es in Ihrer Nähe gibt, kann die zuständige Stelle Sie hierzu beraten. Auch wenn Sie als Vertreterin oder Vertreter einer öffentlichen Stelle Interesse haben, Teil des ESF zu werden, können Sie sich beraten lassen, wie Sie Fördermittel beantragen und Projekte umsetzen können.

 

Informationen

Voraussetzungen

Keine

Benötigte Unterlagen

Keine

Zu Beachten

Ziel einer Förderung ist es, dass Teilnehmende eine Arbeit finden oder sich beruflich weiterbilden können. Einzelne Betriebe können keine direkte Förderung für sich selbst bekommen.

Fristen

Keine

Verfahrensablauf

  • Sie nehmen Kontakt mit der zuständigen Stelle auf und schildern Ihr Anliegen.
  • Gegebenenfalls kann Ihre Anfrage direkt geklärt werden. Alternativ vereinbaren Sie einen Termin für ein Beratungsgespräch.
  • In der Beratung wird geprüft, ob und welche geförderten Angebote für Sie passend sind.
  • Sie erhalten Informationen zu konkreten Programmen, Antragswegen und Ansprechpersonen.
  • Bei Bedarf werden Sie an passende Träger oder Projektstellen weitervermittelt.

Dauer

Nach Zusage der Förderung beträgt die Bearbeitungsdauer für einen Zuwendungsantrag circa 3 Monate

Gebühren

Keine

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

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Arbeitsmarktpolitik, Steuerung team.arbeit.hamburg

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Letzte Aktualisierung: 14.04.2026