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Sozialbehörde

Europäischer Sozialfonds Beratung

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Europäischer Sozialfonds Plus - Ein Plus für die Menschen in Hamburg
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Beschreibung der Leistung

Das Referat „Programmsteuerung Europäischer Sozialfonds (ESF)“ (AI 33) ist für das Bundesland Hamburg verantwortlich für die Planung und Steuerung der Umsetzung des Hamburger Programms für den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) mit einem Gesamtvolumen von 137,5 Millionen Euro (2021-2027). Der ESF Plus ist das Hauptinstrument der Europäischen Union für Investitionen in Menschen. Aus dem ESF Plus werden deshalb Maßnahmen in den Bereichen Beschäftigung, Soziales, Bildung und Kompetenzen finanziert. Der ESF Plus steht allen Behörden zur Verfügung, die an jeder einzelnen Förderentscheidung beteiligt sind. Die Zuständigkeit und Verantwortung für den ESF Plus liegt ausschließlich bei der Sozialbehörde. In Zusammenarbeit mit allen Hamburger Fachbehörden, der Senatskanzlei und den Bezirken sowie den Wirtschafts- und Sozialpartnern, plant das Referat AI 33 anhand der Vorgaben des ESF Plus Programms die förderungswürdigen Aktivitäten, organisiert die Vergabeverfahren, berät potentielle Antragsteller, überwacht die Programmumsetzung über mit der Europäischen Kommission abgestimmte Monitoring- und Controllingverfahren, und führt eine eigene Öffentlichkeitsarbeit für den Europäischen Sozialfonds durch. Gegenüber der Europäischen Kommission ist AI 33 für die Überwachung einer ordnungsgemäßen Durchführung und die Erfüllung sämtlicher Berichtspflichten verantwortlich. Gemeinsam mit dem Referat, das für die gesamte zuwendungsrechtliche Abwicklung im ESF Plus verantwortlich ist, fungiert das Referat AI 33 somit als Dienstleister für alle Hamburger Behörden und für die Wirtschafts- und Sozialpartner.

 

Informationen

Voraussetzungen

Es werden alle an einer ESF-Förderung interessierten Einrichtungen oder Personen beraten

Benötigte Unterlagen

www.esf-hamburg.de

Zu Beachten

Die ESF-Förderung deckt die Bereiche Arbeitsmarkt, Soziales und Bildung ab. Ziel der Förderung ist die (Re-)Integration in den Arbeitsmarkt oder die Qualifizierung von Teilnehmenden. Eine einzelbetriebliche Förderung ist nicht möglich.

Fristen

Bewerbungsfristen werden in der Leistungsbeschreibung veröffentlicht.

Verfahrensablauf

Die Auswahl von Projektkonzepten erfolgt über Wettbewerbsverfahren, innerhalb derer sich interessierte Einrichtungen auf Leistungsbeschreibungen bewerben können. Diese werden auf der Seite www.esf-hamburg.de veröffentlicht.

Dauer

Nach Förderzusage beträgt die Bearbeitungsdauer für einen Zuwendungsantrag ca. 3 Monate

Gebühren

keine

Rechtsbehelf

Keine

Rechtsgrundlage

ESF Plus Programm für Hamburg 2021-2027 (https://www.esf-hamburg.de/go/619302/), Verordnung (EU) 2021/1057, Verordnung (EU) 2021/1060, Landeshaushaltsordnung (LHO)

Adresse und Kontakt

Sozialbehörde

AI 3
Arbeitsmarktpolitik, Steuerung team.arbeit.hamburg

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Letzte Aktualisierung: 02.12.2024